Ob große Mittagspause oder kurze Unterbrechung zwischendurch: Sinnvolle Ruhepausen am Arbeitsplatz dienen der Gesundheit, erhalten die Leistungsfähigkeit und tragen zur Arbeitssicherheit bei.
Stundenlanges Arbeiten ohne Unterbrechung und Pause – nur um noch schnell etwas zu erledigen – ist nicht nur ungesund, sondern führt auch zu schlechteren Arbeitsergebnissen und lässt die Unfallgefahr steigen. Denn: Anstrengung und Konzentration wirken sich mit der Zeit negativ auf Körper und Geist aus. „Wer keine ausreichenden Pausen macht, nimmt das Problem sogar mit in den Feierabend“, sagt Dr. Heike Schambortski, Präventionsexpertin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). „Müde und abgespannt ist man auch auf dem Heimweg besonders gefährdet. Das betrifft sowohl die Stolper- und Sturzgefahr als auch die Risiken im Straßenverkehr.“
Gesetzlich vorgeschrieben Pausenzeiten
Das Mindestmaß an Ruhepausen für Arbeitnehmer regelt der Gesetzgeber. Nach sechs Stunden Arbeit müssen Beschäftigte mindestens 30 Minuten Pause machen. Wer länger als neun Stunden arbeitet, für den gilt eine vorgeschriebene Ruhepause von 45 Minuten. Eine Aufteilung der Pausenzeiten in Abschnitte von jeweils 15 Minuten ist ebenfalls möglich, wobei spätestens nach sechs Stunden die erste Ruhepause erfolgen muss. So sieht es das Arbeitszeitgesetz vor.
Kurze Ruhepausen zwischendurch
Die BGW rät neben der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenregelung zu kurzen Unterbrechungen und Abwechslung im Arbeitsalltag. Regelmäßige Kurzpausen helfen ergänzend, die Leistungsfähigkeit über den Arbeitstag hinweg zu erhalten, sagt Arbeitspsychologin Schambortski. Sie empfiehlt Betrieben, ihren Mitarbeitern über die Pflichtpausen hinweg kleine Auszeiten zwischendurch zu ermöglichen. Ebenso wichtig sei es, die Arbeit möglichst abwechslungsreich zu gestalten. Dazu zähle beispielsweise, dass Beschäftigte schwere und leichtere Tätigkeiten im Wechsel durchführen können. Damit Pausen einen möglichst hohen Erholungswert haben, kommt es maßgeblich auf deren Gestaltung an. Grundsätzlich ist ein bewusster Ausgleich zur beruflichen Tätigkeit die beste Möglichkeit.
Quelle/Text: BGW, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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