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Neue Branchenregeln: Prävention im Betrieb unterstützen

Alles Wichtige rund um den Arbeitsschutz auf einen Blick – das versprechen die neuen Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. Sie beinhalten umfassende Informationen und geben Vorschläge für erfolgreiche Prävention.


Am 17.03.2016 ist die erste Schrift des neuen Formats erschienen. Die DGUV Regel 113-601 mit dem Titel "Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen" beinhaltet Informationen zum Arbeitsschutz innerhalb einer Branche. Darüber hinaus bietet die Publikation Möglichkeiten zur Prävention.

Aus Sicht von Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der DGUV, könnte man jetzt fragen: "Brauchen wir tatsächlich noch weitere Regeln? Aber das hieße, den Charakter unseres Produkts zu verkennen." Branchenregeln seien keine neuen Vorschriften, vielmehr übersetzen sie das bereits vorhandene komplexe und abstrakte Arbeitsschutzrecht in eine Sprache, die für Betriebe verständlicher ist. "Sie enthalten konkrete und wirtschaftlich tragbare Lösungen für die betriebliche Praxis", sagt Eichendorf. "Wir möchten damit vor allem den kleineren und mittleren Betrieben (KMU) den Arbeitsschutz erleichtern."

Vorrangig richten sich die Branchenregeln an Unternehmen. Diese sind für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Neben einem hohem Praxisbezug bringt das neue Format einen weiteren Nutzen mit sich: Betriebliche Akteure wie beispielsweise Personal- oder Betriebsrat, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte werden ebenso angesprochen. Branchenregeln setzen kein neues Recht, sie fassen lediglich geltendes Recht zusammen. Darüber hinaus veranschaulichen sie spezifische Gefährdungen einer Branche und geben Lösungsvorschläge.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © industrieblick - Fotolia.com


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