Die Liste der Berufskrankheiten wird wahrscheinlich um zwei Leiden erweitert: ein chronisches Druckleiden des Handgelenks und eine Krebserkrankung.
Berufe mit Gesundheitsrisiken
Es gibt Berufe, die für Menschen mit Gesundheitsrisiken verbunden sind. Kann eindeutig nachgewiesen werden, dass eine Erkrankung auf die Arbeit zurückzuführen ist, können Arbeitnehmer Behandlungen und Lohneinbußen geltend machen, wenn die Bundesregierung das Krankheitsbild offiziell als Berufskrankheit anerkannt hat. Wie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) mitteilt, hat der zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) empfohlen, zwei neue Leiden als Berufskrankheiten aufzunehmen.
Carpaltunnelsyndrom, kurz CTS
Bei den neuen Erkrankungen handelt es sich um das Carpaltunnelsyndrom (CTS) - eine Nervenschädigung im Handgelenk durch monotone Bewegungsabläufe - und Kehlkopfkrebs, der durch das Einatmen schwefelsäurehaltiger Aerosole entsteht.
Das Carpaltunnelsyndrom betrifft Berufe, in denen Arbeitnehmen einer starken manuellen Belastung ausgesetzt sind. Etwa durch immergleiche Tätigkeiten am oder den dauerhaften Umgang mit vibrierenden Geräten, wie es bei sägenden Forstarbeitern der Fall ist.
Laut der BGHM handelt es sich bei den Arbeiten um entweder »wiederkehrende Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Hände im Handgelenk und erhöhtem Kraftaufwand oder der Einwirkungen von Hand-Arm-Schwingungen« durch vibrierende Werkzeuge. Die Erkrankung beginnt zunächst mit Schmerzen im Handgelenkbereich, der sich bis in die Schulter ausbreiten kann. Im weiteren Verlauf entstehen Druck- und Berührungsempfindlichkeit an den betroffenen Handpartien.
Berufsbedingter Kehlkopfkrebs
Der berufsbedingte Kehlkopfkrebs kann entstehen, wenn sich Personen intensiv (mit einer Konzentration von mindestens 0,2 Milligramm pro Kubikmeter) und dauerhaft (mehrere Jahre) in Räumlichkeiten aufhalten, die mit schwefelsäurehaltigen Aerosolen angereichert sind. Aerosole sind kleinste Teilchen in der Luft, die über die Atmung in den menschlichen Körper gelangen. Laut der BGHM kommen diese Umstände in der Industrie, vor allem bei der Herstellung von Reinigungsmitteln (Seife), Ethanol und Isopropanol vor.
Die Anerkennung eines Leiden als Berufskrankheit erfolgt im Einzelfall. Die Entscheidung treffen gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Wichtig ist, dass die Erkrankung auf die berufliche Arbeitsbelastung zurückzuführen ist.
Detaillierte Erklärungen, genaue Hintergründe und interessante Fakten können Sie im »Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - § 9 Berufskrankheit« nachlesen.
Text: Redaktion arbeitssicherheit.de
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