Eierstockkrebs durch Asbest sollte zukünftig die Liste der Berufskrankheiten ergänzen – das hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat »Berufskrankheiten« (ÄSVB) empfohlen.
Die bestehende Berufskrankheit-Nr. 4104 – Lungen-/Kehlkopfkrebs durch Asbest – soll um Eierstockkrebs ergänzt werden. Diese Empfehlung hat der ÄSVB dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegeben. Der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zufolge geht es in der Bekanntmachung vom 01.12.2016, GMBl 2017 Nr.2, S. 15 um:
»Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs)
- in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose),
- in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder
- bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von
- mindestens 25 Faserjahren -> {25 x 106 [(Fasern/m. ) x Jahre]}«
Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist bei derartigen Krebserkrankungen eine Anerkennung nach § 9 SBG VII »wie eine Berufskrankheit« möglich. Dass der Verordnungsgeber dem Vorschlag folgt und bei der nächsten Neufassung die Liste der Berufskrankheiten um das Ovarialkarzinom ergänzt, davon ist auszugehen. Denn: In der wissenschaftlichen Begründung zur Aufnahmeempfehlung macht der ÄSVB darauf aufmerksam, dass eingeatmete Asbestfasern neben Lungenschädigungen (Asbestose) auch lokal Krebs verursachen können. Vorrangig erfolgt die Aufnahme von Asbestfasern beim Einatmen. Bei den Selbstreinigungsprozessen der Lunge gelangen Fasern zunächst in das Magen-Darm-System und von dort aus offenbar zum Teil in die Bauchhöhle. Darüber hinaus werden Transport über die Blutbahn und Eindringen der Fasern in die Höhlen des Brust- und Bauchraumes diskutiert. Zwar gestaltet es sich schwierig, aus den vorliegenden Studien eine exakte Dosis für die Anerkennung zu belegen. Aber: Aufgrund der ausgewerteten Daten sei es wissenschaftlich gerechtfertigt, die Anerkennung eines Ovarialkarzinoms als Berufskrankheit infolge beruflicher Asbestexposition an dieselben medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen zu knüpfen, die für die Bejahung eines asbestbedingten Lungenkrebses gefordert werden, heißt es seitens der BGHM.
Quelle/Text: BGHM, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © DOC RABE Media - Fotolia.com
Muskel-Skelett-Erkrankungen: Lesen Sie auch »Forschungsbericht zu Berufskrankheiten« >>