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Neu: ASR A2.3 »Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan«

Zu Beginn des Jahres ist die Arbeitsstätten-Richtlinie »Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan« in Kraft getreten und löst die alte Arbeitsstätten-Richtlinie »Verkehrswege« ab. Die wichtigste Neuerung: Die Richtlinie gilt nun auch für Baustellen.


Bereits im Juni 2011 war die Richtlinie geändert und um »Ergänzende Anforderungen für Baustellen« erweitert worden. Im Dezember 2011 wurde dann der Punkt »Baustellen« aus der Ausschlussliste für die Gültigkeit der Schrift gestrichen.

Im Wesentlichen umfassen die Änderungen folgende Aspekte:

Arbeiten Bauarbeiter unterschiedlicher Firmen auf einer Baustelle, muss eine gemeinsame Abstimmung über die Fluchtwege erfolgen. Bei der Gestaltung der Fluchtwege sind Hinweise des Baustellen-Koordinators zu berücksichtigen.

Für Fluchtwege gelten auch in der ASR A2.3 die Vorgaben über die Länge, Breite und Beschaffenheit von Fluchtwegen auf der einen und von Türen, Treppen und Notausstiegen in Verbindung mit Fluchtwegen weiter fort. Können diese Anforderung aufgrund besonderer Umstände jedoch nicht erfüllt werden, schreibt die neue ASR vor, geeignete Fluchtwege im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen. Dabei muss die Höchstzahl der Personen, die gegebenenfalls den Fluchtweg nutzen, die Anordnung sowie die Abmessung der Fluchtwege mit einbezogen werden.

Ändert sich die Lage oder die Beschaffenheit von Fluchtwegen im Verlauf einer Baustelle, ist die Kennzeichnung an bestimmte Voraussetzung gebunden. Zum Beispiel muss ein Sicherheitsleitsystem installiert werden, wenn es die Situation erfordert. Außerdem müssen von außen zugängige Notaus- und -eingänge mit dem warnenden Hinweis versehen werden, dass im unmittelbaren Umfeld keine Gegenstände abgestellt beziehungsweise gelagert werden dürfen.

In bestimmten Arbeitsbereichen einer Baustelle hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, etwa wenn der Rettungsweg über Zwischenetagen oder durch große Räume verläuft, viele Personen auf der Baustelle arbeiten, die die Örtlichkeiten nicht kennen oder Arbeiten in Räumlichkeiten mit hohem Gefährdungsrisiko stattfinden. Handelt es sich um eine besonders große Baustelle oder ein sehr komplexes Bauobjekt kann abweichend der Flucht- und Rettungsplan an einer zentralen Stelle ausgehängt werden. Etwa am schwarzen Brett oder an anderen geeigneten Stellen.

Text: arbeitssicherheit.de, dguv.de

Foto: © kexchen - Fotolia.com

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