Das Nanomaterial Titandioxid ist nicht so gefährlich für die Gesundheit des Menschen wie bislang angenommen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie.
In einem aktuellen Bericht »Toxic Effects of Various Modifications of a Nanoparticle Following Inhalation« (deutsch: »Toxische Wirkungen verschiedener Modifikationen eines Nanopartikels nach Inhalation«) hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM) die giftige Wirkung von zwei Formen von Titandioxidpartikeln untersucht, die über die Atmung in den menschlichen Körper gelangen. Damit standen Nanopartikel mit modifizierter Oberfläche im Fokus der Studie.
Grundlegende Erkenntnisse der Untersuchungen sind, dass:
- keine separate Gefährdungsbeurteilung für jedes modifizierte Material notwendig ist, um die Gesundheitsgefahren von Nanomaterialien zu ermitteln,
- die Modifikation eines Nanomaterials an der Oberfläche nicht zwangsläufig einen bedeutenden Einfluss auf die Schädlichkeit des Stoffes nach dem Einatmen hat,
- nach der Aufnahme über die Atmung die Partikel nur in geringsten Mengen in Lungengewebszellen nachgewiesen werden konnten. Dies bedeutet, dass Nanopartikel Zellmembranen nicht immer leicht filtrieren.
Der Forschungsbericht kommt zu der Schlussfolgerung, dass die toxische Wirkung der Nanomaterialien keine so große Gefahr für die Gesundheit des Menschen darstellt, wie bislang angenommen. Dies sei auch für den Arbeitsschutz ein positiver Erkenntnisgewinn, denn die Bedeutung von Oberflächenmodifikationen von Nanopartikeln für die Gesundheit sei nun besser einzuordnen.
Nanopartikel finden in vielen industriell gefertigten Produkten Anwendung. Verschiedene Studien unterstellen einigen der winzigen, für das Auge nicht sichtbaren Partikeln (zum Beispiel Titandioxid) eine möglicherweise krebsauslösende Wirkung nach der Aufnahme über die Atemluft (Inhalation). Bislang ist die toxische Wirkung auf den Menschen jedoch noch nicht hinreichend erforscht.
Eine Version des Forschungsberichts zum Herunterladen steht auf den Internetseiten der BAuA (unter www.baua.de/publikationen) zur Verfügung.
Hinweis der Redaktion (November 2019): Der Inhalt dieser Nachricht ist teilweise veraltet. So haben neue Erkenntnisse ergeben, dass Titandioxid offenbar doch krebserregend wirken kann. Frankreich hat inzwischen wegen möglicher krebserzeugender Eigenschaften die Verwendung in Lebensmitteln (Zusatzstoff E 171) ab 1. Januar 2020 verboten. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel »REACH. Grundsätze der EU-Chemikalienregulierung« >>
Quelle/Text: baua.de, arbeitssicherheit.de
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