Fachleute rechnen damit, dass sich in Deutschland rund 500.000 Mal pro Jahr Mitarbeiter im Gesundheitswesen mit Nadeln versehentlich selbst stechen. Besonders bei der Entsorgung gebrauchter Spritzenkanülen und anderer scharfer oder spitzer Gegenstände ist die Verletzungsgefahr groß. Betroffen sind nicht nur ärztliches und Pflegepersonal, sondern auch Mitarbeiter aus Labor und Rettungswesen, Reinigungskräfte und Hilfsdienste bis zum Zivildienstleistenden. Nadelstichverletzungen sind die häufigste Ursache für Arbeitsunfälle im Krankenhaus. Doch obwohl jede Nadelstichverletzung mit Infektionsrisiko als Arbeitsunfall gilt, werden rund neun von zehn Stichverletzungen nicht gemeldet. Dies moniert die Gewerbeaufsicht in Niedersachsen und überprüft nun landesweit, ob Arbeitsschutz-Vorschriften in ausreichendem Maß berücksichtigt werden.
Bei jedem Nadelstich können Viren und andere Krankheitserreger übertragen werden, im Fall von Hepatitis B und C oder HIV mit schwerwiegenden bis tödlichen Folgen. Jedem im Gesundheitswesen Beschäftigten sollte bewusst sein, dass die Dokumentation eines solchen „Mini-Unfalls" keineswegs eine übertriebene lästige Pflicht ist oder gar Zeichen vermeintlicher Überempfindlichkeit, sondern für eine eventuelle Anerkennung als Berufskrankheit wichtig sein kann. Arbeitgeberpflichten zum Schutz vor Nadelstichverletzungen regelt die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen".
Ein Merkblatt des Runden Tisches für betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Hannover informiert, wie Nadelstichverletzungen vermieden werden können und was für Praxisbetreiber, Praxispersonal und D-Ärzte zu beachten ist. Download unter:
http://www.runder-tisch-hannover.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=128&&Itemid=7
Download der TRBA 250:
http://www.baua.de/nn_15116/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/TRBA-250.pdf
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