Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Mitarbeitergesundheit im Ausland

Dass Mitarbeiter eines Unternehmens drei Tage nach Karthum im Sudan oder eine Woche nach Dubai, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, oder zwei Wochen in den Süden Indiens nach Bangalore oder gar ein halbes Jahr nach Kenia reisen, ist heute üblich. Im Zeitalter des weltweiten Handels gehört es zum täglichen Geschäft, dass die Mitarbeiter kurzfristig auf Geschäftsreisen in gesundheitliche Risikogebiete reisen müssen

Sorgloser Umgang mit Gesundheitsrisiken

Viele Unternehmen vernachlässigen die arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung bei Arbeitsaufenthalten im Ausland. Meist gehen typische Erkrankungen im Ausland auf fehlende Schutzmaßnahmen durch Impfungen oder medikamentöse Prophylaxe, auf mangelnde Aufklärung oder einfach auf Fahrlässigkeit zurück.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass jährlich 2 Mio. Arbeitnehmer in Risikogebiete reisen - vom Angestellten über den Beamten bis hin zum Manager, und das mit steigender Tendenz. Jeder Dritte klagt während seines Aufenthaltes über Durchfallerkrankungen und 3 % kehren krank oder arbeitsunfähig zurück. 3.400 infizieren sich mit Hepatitis A und 6.000 mit Hepatitis B. An Malaria erkranken rund 1.000 Reisende, von denen 20 bis 30 sterben. Dabei haben etwa 80 % eine falsche oder keine Malariavorbeugung durchgeführt.

Nur 5 % aller Geschäftsreisenden vorbereitet

»Von den beruflich Reisenden, die jedes Jahr in gesundheitliche Risikogebiete fahren, werden gerade mal 100.000 unter arbeitsmedizinischen Bedingungen betreut und beraten«, sagt Dr. Eckhard Müller-Sacks, Facharzt für Arbeitsmedizin, Flugmedizin, Umweltmedizin sowie Leiter Koordinierungsstelle Flug- und Reisemedizin beim Berufsgenossenschaftlichen Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst (B A D GmbH).

Das ist unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes ein Skandal, denn nichts ist so wichtig wie die Gesundheit. Damit werden nur 5 % aller Mitarbeiter von Unternehmen, Institutionen, Behörden und Hilfsorganisationen, die für ihre Tätigkeit in gesundheitliche Risikogebiete reisen, von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn vorher einem Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner zugeführt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Pflicht

Ist es Blauäugigkeit oder die Einstellung »Es wird schon nichts passieren«, dass der reisemedizinischen Vorsorge keine große Bedeutung beigemessen wird? Kommt es zu einer Erkrankung, dann haben der Reisende und der Arbeitgeber das Nachsehen. Der Mitarbeiter trägt mitunter einen dauerhaften Gesundheitsschaden davon. Für das Unternehmen bedeutet dies gleichzeitig einen wirtschaftlichen Schaden.

Unter diesen Gesichtspunkten haben die Berufsgenossenschaften als gesetzliche Unfallversicherungsträger bereits vor etwa 30 Jahren die Kriterien für die reisemedizinische Betreuung von geschäftlich Reisenden in dem verpflichtenden Grundsatz »Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen« festgelegt.

Dieser Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 35 muss jedem Arbeitsmediziner und Betriebsarzt bekannt sein. Er besagt, dass Mitarbeiter nur dann in Länder mit gesundheitlichen Risiken reisen dürfen, wenn sie zuvor einem für diese Betreuung befähigten Arzt vorgestellt worden sind. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Journalisten, Mediziner, Forscher, Soldaten, Polizeibeamte sowie Mitarbeiter von humanitären und technischen Hilfsorganisationen.

So verläuft die ideale reisemedizinische Betreuung

Die vielfältig geübte Praxis, Urlauber, die in die Tropen und Subtropen reisen, und die noch gelegentlich anzutreffende Praxis, beruflich Reisende über den Hausarzt betreuen zu lassen, ist nach Studien mit der Fragestellung nach der Qualität und Effektivität höchst kontraproduktiv für die Gesundheit des Reisenden.

Eine Betreuung beruflich Reisender durch einen befähigten Arbeitsmediziner beginnt mit einer adäquaten arbeitsmedizinischen Betreuung bereits im Heimatland, wird fortgesetzt im Rahmen der Notfallplanung, geht über eine Dokumentation privater Daten für den Fall der Fälle, setzt sich fort mit Beratung und Untersuchung, Impfung, Reiseapotheke, Hotline und Nachuntersuchung. Gleichzeitig ist der Arbeitsmediziner auch Ansprechpartner für alle sonstigen Probleme.

Autor: Hans T. Rosarius

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