Mit Jahresbeginn gilt eine überarbeitete Leiternorm. Sie regelt insbesondere die Standfestigkeit von Leitern neu.
Die häufigste Ursache bei Leiterunfällen: mangelnde Standfestigkeit. Aber es gibt durchaus weitere Ursachen. So kann es zu Unfällen kommen, wenn die Leiter für die Tätigkeit ungeeignet oder der Untergrund nicht standfest ist. Die Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt, dass sich im Jahr 2016 knapp 23.700 meldepflichtige Unfälle im Zusammenhang mit Leitern ereigneten.
Eine wesentliche Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren Anlegeleiter mit einer Leiterlänge von mehr als drei Metern. Solche Leitern müssen ab Januar eine größere Standbreite aufweisen. Dies kann entweder durch eine Quertraverse oder durch eine konische Bauweise erfolgen. Ebenfalls von der Änderung betroffen sind Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeteil. Bei einer Länge des Schiebeteils von mehr als drei Metern darf es nur von der Leiter trennbar sein, sofern es über eine Traverse verfügt, welche die neuen Anforderungen an die Standbreite berücksichtigt. Neben der neuen Regelungen zur Standfestigkeit unterteilt die Norm Leitern zukünftig in zwei Nutzungsgruppen. Es gibt demnach Leitern für die gewerbliche Nutzung und Leitern für private Zwecke.
Besitzen Betriebe ältere Leitermodelle, dürfen sie diese weiter verwenden, sofern deren Sicherheit für den entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist. »Nur weil Produkte mit einem höheren Sicherheitsgrad zur Verfügung stehen, bedeutet das nicht, dass die andere Produkte verboten sind«, sagt Thomas Jacob, Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW). »Wenn eine Leiter zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gültigen Rechtsvorschriften entspricht, darf sie auch nach einer Aktualisierung der Rechtsvorschrift verwendet werden.«
Für jedes Arbeitsmittel ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Erweist sich dabei die Standsicherheit von Leitern als nicht mehr gewährleistet, sollten die jeweiligen Leitern mit einer Traverse nachgerüstet werden, so die Empfehlung der DGUV.
Die überarbeitete Leiternorm tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die Änderungen entwickelte das Europäische Komitee für Normung (CEN) unter Mitwirkung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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