Arbeitsmediziner fragen: Welche präventiven Maßnahmen können vor Berylliose schützen? Welches ist die richtige Umgangsweise mit Personen, die bereits erkrankt sind? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die neue S3-Leitlinie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Zur Erläuterung: Unter „Berylliose" versteht man eine Vergiftung mit dem Metall Beryllium oder berylliumhaltigen Substanzen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der nur namentlich ähnlichen „Borreliose", einer Infektionserkrankung, die meist durch einen Zeckenbiss übertragen wird.
Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) und Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die erste arbeitsmedizinische S3-Leitlinie entstanden. Ziel dieser Leitlinie ist es, Ärztinnen und Ärzte aller Versorgungsbereiche insbesondere der Arbeitsmedizin, Empfehlungen und Entscheidungshilfen im Umgang mit Personen an die Hand zu geben, die in ihrem Beruf dem Risiko ausgesetzt sind, an CBD zu erkranken, beziehungsweise im Verdacht stehen, bereits daran erkrankt zu sein.
Ursachen und Folgen der Erkrankung
Die chronische Berylliose ist eine Berufserkrankung, die durch eine stetige Exposition mit
Beryllium am Arbeitsplatz hervorgerufen wird. Beryllium ist äußerst schädlich, wenn es eingeatmet wird, da es die Lunge angreift und Lungenentzündung hervorrufen kann. Symptome sind trockener Husten und Dyspnoe sowie Allgemeinsymptome wie Müdigkeit, Schwäche oder Schmerzen.
Typische Berufe beziehungsweise Tätigkeiten mit Berylliumexposition
- Automobilindustrie
- chemische Industrie
- Arbeit in Erzminen
- Flugzeugproduktion und -instandhaltung
- Funkabschirmung
- Gravieren von fluoreszierenden Lampen
Diese Leitlinie hat insbesondere unter dem Aspekt der zunehmenden Evidenzbasierung in der Arbeitsmedizin einen hohen Stellenwert. Die Leitlinie beantwortet Fragen zur Exposition und gibt Empfehlungen in den Bereichen: Diagnostik, Dosis-Wirkungsbeziehung und Prognose.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de
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