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Kälteschutz auf Baustellen

Viele Baustellen setzen auch im Winter ihre Arbeit fort. Doch für Beschäftigte gehen mit der Kälte viele Unfallgefahren und Erkrankungsrisiken einher.


Ob milderes Klima oder Baustoffe, die Eis und Schnee standhalten: Baustellen können immer häufiger auch im Winter betrieben werden. Doch bei Glätte und Schnee auf Verkehrswegen von Baustellen, Gerüsten und Treppen ereignen sich oftmals schlimme Verletzungen. Die gleichen Unfallrisiken gelten für Wartungsarbeiten an vereisten Maschinen. Zudem gehen von nicht durchsturzsicheren Lichtbändern auf Dächern im Winter Gefahren aus. Diese sind bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr erkennbar.



Eine Auswertung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zeigt: Knapp 23.000 zum Teil schwere Arbeitsunfälle ereigneten sich im vergangenen Winter in den Monaten Dezember 2015 sowie Januar und Februar 2016. Davon waren über 5.000 Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Die BG BAU rät daher: Auf Verkehrswegen und an Arbeitsplätzen ist Schnee rechtzeitig zu entfernen, bei Vereisungen sind abstumpfende und auftauende Mittel einzusetzen. Darüber hinaus müssen Gerüste, Laufstege und Treppen geräumt und gestreut sein. Beschäftigte sollten sichere Verkehrswege nicht verlassen. Ebenso sei es wichtig, Verkehrswege blendfrei mit mindestens 20 Lux auszuleuchten. Der Grund: In der dunklen Jahreszeit ist mangelhafte Beleuchtung auf Baustellen eine häufig unterschätzte Risikoquelle. Für Arbeitsplätze sind je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux erforderlich.



Die BG BAU empfiehlt Beschäftigten, die bei Nässe und Kälte arbeiten, geeignete Kleidung zu tragen. Diese schützt vor dem Auskühlen. Herrschen niedrige Temperaturen, ist das Tragen von mehreren Lagen Kleidung übereinander sinnvoll. Für Jacke und Hose sind Mikrofaserstoffe ratsam, für Unterwäsche eignet sich Fleece-Material. Die Schutzkleidung sollte eventuelle Feuchtigkeit durch Schwitzen nach außen leiten können, ebenso einen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Körper und Umgebung ermöglichen.



Und: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt vor, dass Beschäftigte sich gegen Witterungseinflüsse geschützt umkleiden, waschen und wärmen können müssen. Pausenräume sollen mindestens 21 Grad Celsius warm sein. Auf kleineren Baustellen bis maximal zehn Beschäftigten sei eine mobile Toilettenkabine mit Handwaschgelegenheit ausreichen. In der kalten Jahreszeit sollte diese auch beheizbar sein. Müssen Beschäftigte vor dem Toilettengang ihre Wetterschutzkleidung ablegen, so sollte der Sanitärcontainer über ausreichend Ablageplatz verfügen.



Quelle/Text: BG BAU, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Foto: © eyetronic - Fotolia.com

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