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Hilfe beim Ermitteln von Vibrationsbelastungen

Die vor zwei Jahren in Kraft getretene Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrations-ArbSchV) soll Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Vibrationen am Arbeitsplatz schützen. Dies betrifft längst nicht nur die Arbeit mit schwerem Gerät auf dem Bau. Laut der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist jeder dritte Arbeiter in Europa Vibrationen am Arbeitsplatz ausgesetzt.

Die LärmVibrations-ArbSchV verpflichtet den Arbeitgeber, durch Gefährdungsbeurteilungen die Belastungen im Betrieb festzustellen. Dies kann in der Praxis unterschiedlich gehandhabt werden, je nachdem, ob eine Vibrationsbelastung anhand von Informationen des Herstellers eines Arbeitsmittels (z.B. über Vibrationsemissionswerte in Bedienungsanleitungen) oder anderen Quellen zu ermitteln ist oder ob Messungen am Arbeitsplatz durchgeführt werden müssen. Bei der Ermittlung der personenbezogenen Tagesexposition ohne Vibrationsmessungen sind Art, Ausmaß und tägliche Einwirkdauer der Vibrationsbelastung zu berücksichtigen. Nicht immer stehen jedoch verwertbare Beschleunigungsdaten von Maschinen und Geräten zur Verfügung.

Als Praxishilfe bietet die Arbeitsschutz-Verwaltung Brandenburg branchenbezogene Gefährdungstabellen an, welche die Gefahrenabschätzung erleichtern. Das PDF-Dokument bietet Links zu detaillierten Excel-Tabellen mit nach Branchen, Maschinenarten und Tätigkeiten sortierten gemittelten Beschleunigungswerten für

  • Ganzkörper-Vibrationen (GKV)
  • Hand-Arm-Vibrationen (HAV) sowie
  • HAV bei geringer Beschleunigung.

Die Werte aus den Tabellen können als nützliche Orientierung dienen, sofern keine anderen Informationen vorliegen. Letztlich sind jedoch immer die konkreten Bedingungen am Arbeitsplatz vor Ort maßgeblich. Ein Ablaufdiagramm zeigt schematisch, nach welcher Rangfolge vorzugehen ist, wenn bei der Ermittlung einer Vibrationsbelastung verschiedene Informationsquellen infrage kommen.
Download unter
http://bb.osha.de/docs/vibrationsbelast_branchenbezog_gefaehrdtab.pdf

Dr. Friedhelm Kring

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