Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Haut- und Handschutz haben oberste Priorität

Fast ein Drittel aller Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit entfallen auf Hauterkrankungen. Betroffen sind in erster Linie die Hände, weshalb Haut- und Handschutz einhergehen müssen.

Haut ist Hauptsache

Bei beruflich bedingten Hauterkrankungen handelt es sich zu 90 Prozent um Ekzeme, die überwiegend an Händen auftreten. Ekzeme können durch bestimmte Tätigkeiten verursacht oder auch verschlimmert werden. Insbesondere kann dies bei Personen vorkommen, die an einer Hauterkrankung leiden, wie Hauttrockenheit oder Schuppenflechte.

Zu den durch äußere Einflüsse verursachten Ekzemen oder auch exogenen Ekzemen zählen die akut toxischen Kontaktekzeme bzw. Abnutzungsekzeme und die allergischen Kontaktekzeme, wie z.B. bei einer Nickelallergie. Akut toxische Ekzeme sind direkt nach dem Kontakt sicht- und spürbar, zum Beispiel nach einer Verätzung. Sogenannte Abnutzungsekzeme dagegen zeigen sich erst nach wiederholtem Kontakt. Sind Ekzeme vor allem durch innere Einflüsse bedingt, zum Beispiel genetisch, so spricht man von einem endogenen Ekzem.

Umsetzung im Hautschutzplan

Wird durch die Gefährdungsbeurteilung eine schädliche Hautbelastung festgestellt, ist ein Hautschutzplan zu erstellen, denn Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemaßnahmen sollten gezielt aufeinander abgestimmt werden. In dem Hautschutzplan sind die Hautschutzmaßnahmen den entsprechenden Tätigkeiten und Arbeitsabläufen zuzuordnen. Hautschutzpläne sollen dabei immer nur überschaubare Tätigkeitsbereiche abdecken. So können in verschiedenen Bereichen mit unterschiedlichem Arbeitsprofil unterschiedliche Hauschutzpläne erforderlich sein.

Ein Hautschutzplan sollte so detailliert wie möglich sein und festlegen, für welche Arbeitsplätze oder Tätigkeitsbereiche welches Hautschutzmittel geeignet ist, welche Mittel für die Handreinigung bestimmt sind und welche zur Hautpflege benutzt werden sollen. Außerdem sollte er Angaben zu den zu verwendenden Schutzhandschuhen machen. Diese Informationen in Form eines Hautschutzplans wie auch die Schutz-, Reinigungs- und Pflegemittel sollte immer an stark frequentierten Plätzen zur Verfügung stehen, zum Beispiel an Wasch- und Pflegeplätzen.

Schutzmaßnahmen nach dem S-T-O-P-Prinzip

Sind nach der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen festzulegen und durchzuführen, muss im Vordergrund immer die Vermeidung der direkten Belastung durch schädigende Substanzen nach dem Prinzip S-T-O-P stehen, also durch Substitution (Auswechslung), technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen.

Autor: Hans T. Rosarius

Dies ist eine Kurzfassung. Den vollständigen Artikel finden Sie im arbeitsicherheit.journal (8/2010). Sie interessiert der ganze Artikel? Hier in der Bibliothek anmelden und weiterlesen >>

Hautschutz: Mehr zum Thema »Aufbau und Funktion der Haut« finden Sie hier >>

 

 

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