News  Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe  

Harte Strafen bei Verstößen gegen die REACH-Verordnung

Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender von Chemikalien müssen die REACH-Vorschriften beachten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit Haft rechnen. Seit Juni ist die Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften in Kraft getreten.


Chemische Stoffe unterliegen nach der Chemikalienverordnung (REACH) der Registrierungspflicht. Ohne Registrierung dürfen Hersteller oder Importeur einen Stoff nicht herstellen oder einführen. Für die Registrierung sind drei Fristen festgelegt worden. Stichtag für das Ende der zweiten Registrierungsphase war der 1. Juni 2013. Bis zu diesem Tag mussten Unternehmen Chemikalien im Mengenband von mehr als 100 Tonnen jährlich anmelden.

Seit Juni läuft die dritte Frist für die Registrierung von Herstellungs- und Importmengen von mehr als einer Tonne pro Jahr. Mit dem Start der dritten Phase ist in Deutschland die Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit in Kraft getreten. Damit einher gehen harte Strafen bei Verstößen gegen die Reach-Verordnung. Geldbußen von bis 50.000 Euro und im schlimmsten Fall Haft sind möglich.

Vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen kommen damit große Probleme zu. Meist fehlt ihnen das notwendige Know-how, um die Komplexität der Chemikalienverordnung zu erfassen und entsprechend damit umzugehen. Verstöße sind bei der Vielzahl von Einzelvorschriften, die es zu beachten gilt, für die KMU kaum zu umgehen.

Straf- und Bußgeldvorschriften beachten

Geregelt sind in den Straf- und Bußgeldvorschriften beispielsweise Verstöße gegen die Beschränkung von Stoffen (Paragraph 5). Paragraph 6 bezieht sich auf Zuwiderhandlungen gegen Einzelvorschriften, beispielsweise in Bezug auf die Qualität von Registrierungen, die Pflichten nach erfolgter Registrierung, die Sicherheitsdatenblätter, die sonstige Kommunikation in der Lieferkette und die Substances of Very High Concern (SVHC) in Erzeugnissen.

Paragraph 11 ahndet Verstöße gegen die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures): unter anderem bei falscher Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen sowie bei falsche Methoden zur Stoffprüfung. Last but not least werden Verstöße gegen die Meldepflicht an die ECHA bestraft.

Experten unterstützen beim Umgang mit REACH

Der TÜV SÜD hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, kleinen und mittleren Unternehmen mit einem speziellen REACH-Service zu unterstützen. Experten leisten Hilfestellung bei der fristgerechten, wirtschaftlichen und erfolgreiche Registrierung von chemischen Stoffen sowie bei anderen Verpflichtungen unter REACH.

Quelle/Text: TÜV Süd, Redaktion arbeitssicherheit.de

Foto: © Kautz15 - Fotolia.com

Gefährdungsbeurteilung: Lesen Sie auch »Infektionsrisiken sicher einschätzen«>>

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt