Fachbeitrag  Arbeitssicherheit, Erste Hilfe  

Frühdefibrilation durch ausgebildete Laien

Die Frühdefibrillation kann bei bestimmten Herzproblemen Leben retten. Mit Hilfe moderner Geräte können ausgebildete Laienhelfer diese lebensrettende Maßnahme zuverlässig durchführen.

Diagnose: Herzstillstand durch Kammerflimmern

In Deutschland sterben jährlich zwischen 100.000 und 200.000 Menschen an einem sogenannten »plötzlichen Herztod«. Betroffen sind mehrheitlich Männer in der Altersgruppe bis 35 Jahre. Dadurch ergibt sich eine verhältnismäßig hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Ereignis am Arbeitsplatz eintritt. Defibrillationsgeräte in Unternehmen könnten deshalb Leben retten. - Zum Vergleich: Bei Arbeits- und Wegeunfällen versterben jährlich etwa 1.200 Menschen.

In dem meisten Fällen sind Herzrhythmusstörungen Ursache für den plötzlichen Herztod. Diese können zu einem sogenannten Kammerflimmern führen. Dabei verfallen die einzelnen Fasern, aus denen der Herzmuskel besteht, in ein unkoordiniertes Zucken. Da sich das Herz nicht mehr kontrolliert zusammenzieht, wird kein Blut mehr durch den Körper gepumpt. Der Kreislauf steht still. Mit jeder Minute sinkt die Überlebenschance. Wenn nach 10 Minuten der Rettungsdienst eintrifft, ist es in den meisten Fällen zu spät.

Sofortmaßnahme: Stromstöße sychronisieren den Herzschlag

Die wirksamste Behandlung eines Kammerflimmerns stellt die rechtzeitige Defibrillation dar. Dabei werden die Muskelfasern des Herzens mit Hilfe eines gezielten, von außen zugeführten Stromstoßes wieder »synchronisiert«, so dass der reguläre Herzschlag wieder einsetzt. Je früher die Defibrillation erfolgt, desto größer ist die Überlebenschance und desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit, dass bleibende Schäden entstehen.

Aus diesem Grund rückte in den letzten zehn Jahren das Thema Defibrillation in den Focus der Ersten Hilfe bei Herzkrankheiten. War die Defibrilation in Deutschland früher eine rein ärztliche Maßnahme, haben Erfahrungen in anderen Ländern wie den USA und die Weiterentwicklung der Defibrilationsgeräte dazu gefüht, dass seit 10 Jahren sogar die Bundesärztekammer die Frühdefibirilation durch ausgebildete Laien unterstützt.

In einigen Ländern werden in öffentlichen Gebäuden oder Orten, an denen viele Menschen verkehren, frei zugängliche Public Accrss Defibrillators (PAD) aufgestellt. Laien, die etwa im Rahmen eines erweiterten Erste-Hilfe-Kurses den Umgang mit solchen Geräten erlernt haben, können hier ebenso sofort gezielte Hilfe leisten wie entsprechend geschulte Mitarbeiter.

Technik: Intelligente Technologie ermöglicht Defibrillation durch Laien

Voraussetzung ist, dass ein sogenannter Automatisierter Externer Defibrillator (AED) zur Verfügung steht. Diese Geräte weisen eine hohe Bediensicherheit auf. Nach dem Einschalten des AED fordert das Gerät den Nutzer per Sprachmodul auf, die Elektroden am Patienten anzubringen. Per Knopfdruck setzt der Ersthelfer eine Analyse in Gang. Das Gerät schreibt ein EKG und prüft, ob die Kontakte gut angebracht sind. Nach der Analyse des EKGs trifft der AED eine Entscheidung. Liegt ein defibrillations-würdiger Befund vor, empfiehlt das Gerät die Defibrillation. Die Entladung erfolgt per Knopfdruck.

Helfer können sich in jedem Fall auf die Geräte verlassen. Wenn das Gerät zum Defibirllieren anrät, dann liegt auch wirklich ein Kammerflimmern vor. Die Analysen eines AEDs sind in vielen Fällen zuverlässiger als die Befunde vieler Ärzte, die zu einem solchen Notfall kommen.

Rechtsgrundlage: Bestimmungen zu Medizinprodukten regeln den Einsatz von Defibrillatoren

Jede Firma, die die automatisierte externe Defibrillation durch Laien in ihrem Bereich einführt, muss eine ärztliche Fachaufsicht sicherstellen. Daneben muss durch ein Schulungsprogramm gewährleistet werden, dass geeignete Mitarbeiter im Umgang mit den Geräten geschult werden. Es gilt hierzu die »Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation«. Die Institution ist gemäß §§ 5 und 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Gerätes und regelmäßige Kontrollen verantwortlich.

Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist eine Ausbildung gemäß § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen. Jede Anwendung des AED muss nachträglich im Rahmen eines Qualitätsmanagement-Programmes unter ärztlicher Fachaufsicht analysiert werden.

Auch in größeren Unternehmen kann es durchaus sinnvoll sein, an geeigneten Stellen einen AED zu installieren und Mitarbeiter zu schulen. Grundsätzlich gilt dabei: Die Defibrillation durch Laien ersetzt nicht die Aufgaben des Rettungsdienstes. Sie verkürzt die Zeitspanne zwischen Auftreten des Kammerflimmerns und der Defibrillation und erhöht dadurch die Überlebenswahrscheinlichkeit.

Service: Spezialisierte Dienstleister für Defibrillatoren

Bereitstellung und Wartung der Geräte sowie die Schulung von Mitarbeitern übernehmen dabei Firmen, die sich auf entsprechende Medizindienstleistungen spezialisiert haben. Die Kosten sind geringer als man angesichts der aufwendigen Medizintechnik vermuten würde. Die monatlichen Gebühren für Aufstellung und Wartung der Geräte sowie die Schulung von Mitarbeitern liegen, je nach Servicevertrag, bei etwa € 30 bis € 50 im Monat.

Initiative: öffentliche Projekte

Für Firmen mit viel Publikumswerkehr besteht die Möglichkeit, sich öffentlichen Projekten anzuschließen. So arbeitet die Stadtsparkasse Köln mit der Initiative defi köln zusammen und stellt in Ihren Fillialen öffentliche Defibrillatoren (PAD) zur Verfügung.

Weiterführende Links

Dienstleister AED

Initiativen

Hinweise auf weitere Informationen zum Thema AED nehmen wir gern entgegen. Bitte schicken Sie eine E-Mail an online@arbeitssicherheit.de.

Dr. Martin Mertens

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