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Fahrgemeinschaft: Wann sie gesetzlich versichert sind und wann nicht

Kollegen, die sich gegenseitig mit dem Auto abholen und gemeinsam zur Arbeit fahren, sind nicht nur umweltbewusst, sondern auch gut versichert - vorausgesetzt, sie halten sich an einige Grundregeln. Sonst kann's teuer werden.


Eine berufliche Fahrgemeinschaft ist gesetzlich unfallversichert

Auf dem Weg zum Wohnsitz des Arbeitskollegen oder beim Absetzen eines Kollegen an einer anderen Arbeitsstelle - in beiden Fälle sind alle Personen einer Fahrgemeinschaft gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch, wenn Eltern auf dem Weg zur Arbeitsstätte noch ihre Kinder am Kindergarten oder an der Schule absetzen. Kurzum: Alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sind auf dem gemeinsamen Weg zu oder von der Arbeitsstelle versichert. Aber es gibt Ausnahmen.

Private Umwege sind nicht versichert

Eine Voraussetzung für die gesetzliche Unfallversicherung aller Autoinsassen auf dem Weg zur Arbeit, betrifft die gewählte Fahrroute: Die Reihenfolge der Stopps sollte so gewählt sein, dass sich die abgefahrene Strecke nicht unnötig verlängert. Umwege sind heikel, sagt Sandra Kollecker von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):

»Ein Tank-Stopp an der nächstgelegenen Tankstelle ist in der Regel versichert, wenn er ungeplant, aber notwendig ist, um den Arbeitsweg fortsetzen zu können. Nimmt der Fahrer einen - auch nur kleinen - Umweg in Kauf, um ein paar Cent billiger zu tanken, ist die Fahrgemeinschaft auf dieser Strecke nicht versichert«, erklärt Kollecker.

Tank-Stopps müssen auf dem Weg liegen

Der Grund: Der Wunsch, beim Tanken Geld zu sparen ist reine Privatangelegenheit und hat mit der Arbeit nichts zu tun. Gleiches gilt für kleine Umwege zur Frühstücksbäckerei, zur Post oder zum Supermarkt. In diesen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Dann haftet in der Regel die Privatperson.

Autor: Silke Jarzina
Foto: © yellowj - Fotolia.com


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