Die psychische Belastung am Arbeitsplatz nimmt zu, seelisch bedingte Krankheitsausfälle häufen sich. Aus diesem Grund planen vier Bundesländer die Erweiterung des Arbeitsschutzgesetzes um die seelische Komponente.
Psychisch bedingte Krankheitsausfälle nehmen stark zu
Die Zahl der seelisch bedingten Krankheitsausfälle ist stark angestiegen: Immer häufiger melden sich Beschäftigte krank, weil sie den psychischen Belastungen an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sind. Laut der Bundespsychotherapeutenkammer ist der Anstieg als alarmierendes Signal zu werten, sämtliche Burnout-Syndrome ernst zu nehmen und aktiv gegen die Ursachen vorzugehen.
Ergänzung des Arbeitsschutzes um seelische Komponenten
Aktuell planen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen, Brandenburg und Hamburg die Erweiterung des Arbeitsschutzgesetzes um konkrete Vorgaben zum Schutz des seelischen Wohlbefindens von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Denn bislang enthält die Gesetzgebung vor allem Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz der physischen Gesundheit. Komponenten, die der seelischen Gesundheit dienen, gibt es hingegen nicht. Eine Bundesratsinitiative soll daher die Ergänzung des Arbeitsschutzes erwirken.
Die Ausfalldauer von seelisch begründeten Krankmeldungen ist mit 37 Tagen besonders hoch, verglichen mit durchschnittlichen Krankheitsfällen, die in der Regel 13 Tage lang dauern. Die volkswirtschaftlichen Kosten für psychisch bedingte Krankheitsausfälle betragen laut dem Bundesverband der Betriebskassen jedes Jahr rund sieben Milliarden Euro.
Es gibt bereits einen ersten Entwurf für das erweiterte Arbeitsschutzgesetz, der eine Prüfung der Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber vorsieht, um mögliche psychische Belastungen von Angestellten identifizieren zu können. Darüber hinaus enthält der Entwurf Fragebögen, die Hinweise auf mögliche psychisch Gefährdungen der Angestellten geben.
Voraussichtlich Ende November soll auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister ein Gesetzesentscheid erfolgen.
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Text: Redaktion arbeitssicherheit.de
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