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Ernte: Tipps zum Sonnenschutz

Erntehelfer, die in der prallen Sonne arbeiten, sollten Körper und Kreislauf ausreichend schützen. Ansonsten drohen Hitzeschlag und Sonnenbrand. Diese Tipps sorgen für den Schutz von Kopf, Kreislauf und Haut.


Wer auf Obstplantagen oder Gemüseäcker arbeitet, kommt in der heißen Jahreszeit schnell ins Schwitzen. Zehn Tipps für Erntehelfer, damit das Arbeiten unter freiem Himmel und in der prallen Sonne nicht zu Gesundheitsschäden führt.

  1. Regelmäßige Pausen im Schatten einlegen, um den Körper nicht dauerhaft einer intensiven UV-Strahlung auszusetzen.
  2. Sofern möglich, körperlich fordernde Tätigkeiten in die noch kühleren Morgenstunden oder in die späten Nachmittags- oder Abendstunden verlegen, empfiehlt das berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz.
  3. Geeignete Kleidung tragen, wenn sich das Arbeiten im Freien und besonders in den heißen Mittagsstunden nicht vermeiden lässt. Der Körper sollte dabei großflächig bedeckt sein. Zusätzlich sollte sie genügend UV-Strahlungsabsorption besitzen. Grundsätzlich gilt: Je dicker die Kleidung, desto höher der UV-Schutz.
  4. Täglich mindesten 1,5 Liter Flüssigkeit trinken. Ideal sind Getränke wie Wasser oder ungesüßter Tee. Bei Hitzearbeit ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alkoholfreie Getränke bereitzustellen.
  5. Im Freien immer eine Kopfbedeckung tragen, am besten aus Material unter dem der Kopf nicht so schnell schwitzt. Zum Schutz des Nackens sollte die Kopfbedeckung eine Krempe besitzen.
  6. In regelmäßigen Abständen Sonnencreme auftragen, um die Haut vor der UV-Strahlung zu schützen. Dabei auf einen angemessenen Lichtschutzfaktor achten. Laut des Kompetenznetzwerks NRW ist der Arbeitgeber nicht gesetzlich dazu verpflichtet geeignete Sonnencreme bereitzustellen.
  7. Beim Auftragen der Sonnencreme darauf achten, dass pro Quadratzentimeter Haut mindestens zwei Milligramm Sonnenschutz aufgetragen werden.
  8. Die Augen durch eine Sonnenbrille mit UV-Filter vor der Sonneneinstrahlung schützen. Ansonsten drohen Hornhautentzündungen, Netzhautverbrennungen oder die Trübung der Augenlinsen. Die Brille sollte so gestaltet sein, dass sie das Auge auch von oben und von der Seite vor einer zu intensiven Sonneneinstrahlung schützt. Anforderungen an Sonnebrillen sind in der DIN EN 1836 nachzulesen.
  9. Beim Kauf einer Sonnenbrille unbedingt auf das »CE«-Zeichen achten. Das Merkmal »UV 400« gibt darüber hinaus an, dass der Schutz nahezu 100 Prozent beträgt.
  10. Den direkten Blick in die Sonne vermeiden - ansonsten droht die Erblindung.

Autor: Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © lassedesignen - Fotolia.com


Arbeitsschutz bei Hitze: Lesen Sie auch »Bereitstellung von Getränken durch den Arbeitgeber« >>

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