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Elektrogeräte: Vorsicht vor Unfällen im Betrieb

Elektrogeräte im Betrieb sicher verwenden
Foto: © Kadmy - stock.adobe.com

Ob Stichsäge oder Kaffeemaschine: Sind Elektrogeräte defekt, geht von ihnen ein Risiko aus. Beschäftigte können einen Stromschlag erleiden. Außerdem besteht Brandgefahr.

In Betrieben kommt es immer wieder zu Unfällen durch schadhafte Elektrogeräte. Oftmals handelt es sich dabei um Geräte, die an eine Steckdose anzuschließen sind und die Anwender mit der Hand führen, wie beispielsweise Bohrmaschinen. Bei einem Defekt des Gerätes können Beschäftigte einen lebensbedrohlichen Stromschlag erleiden. Darüber hinaus können die Geräte in Brand geraten. Zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Sachschäden ist es nötig, schon kleine Defekte frühzeitig zu erkennen. Diese Geräte sollten aussortiert, repariert oder ersetzt werden. Worauf es dabei genau ankommt, darüber berichtet das Magazin »Arbeit & Gesundheit« der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

So besteht die Pflicht, alle Elektrogeräte im Betrieb regelmäßig zu prüfen. In der Verantwortung sind die Unternehmen. Sie haben einen ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Betriebsmittel sicherzustellen. Dazu sollte eine entsprechend qualifizierte Person die Elektrogeräte im Betrieb regelmäßig überprüfen. Wie häufig Geräte zu prüfen sind, hängt von Herstellerangaben, Produkteigenschaften, Beanspruchung der Geräte und der Arbeitsumgebung ab. Auf Basis dessen können Arbeitgeber die Häufigkeit von Prüfungen festlegen. Gestattet ein Betrieb die Nutzung von privaten Elektrogeräten wie Kaffeemaschine oder Wasserkocher, so sind auch diese Geräte regelmäßig zu prüfen.

Neben den regelmäßigen Kontrollen ist auch Aufmerksamkeit der Anwender gefragt. Bevor Beschäftigte ihre Arbeit mit einem Betriebsmittel beginnen, sollten sie es kurz genauer betrachten. Verschleiß an Geräten zeigt sich meist an Steckern oder Kabeln. Man kann zum Beispiel schauen, ob Schnittstellen, Quetschmarken und freiliegende Leiter zu erkennen sind. Ein Wackelkontakt kann auf Schäden an Kabeln oder Stecker hindeuten. In dem Fall ist das Gerät sofort auszusortieren. Und: Bei Sichtkontrollen darf das Gerät nicht am Strom sein. Der Netzstecker muss dabei stets gezogen sein. 

Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Brandschutz-Tipps: Lesen Sie auch »So beugen Sie Elektrobränden im Betrieb vor« >>

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