Für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung ist der Lohnnachweis die Grundlage. Die Meldung der Entgelte, Arbeitsstunden und Mitarbeiteranzahl erfolgt zukünftig digital.
Ab November 2016 schreiben Unfallkasse beziehungsweise Berufsgenossenschaften die Betriebe an. Arbeitgeber erhalten mit diesem Schreiben die Zugangsdaten für den neuen digitalen Lohnnachweis. Darüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu versichern, dazu sind Arbeitgeber verpflichtet. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung berechnen den Beitrag anhand der gemeldeten Lohndaten. Diese Meldungen erfolgen bisher mit einem Papierformular oder über das Extranet des Unfallversicherungsträgers. Zukünftig können Betriebe den Lohnnachweis mit Unterstützung ihrer Entgeltabrechnungssoftware erstellen und versenden. Dies reduziert das Fehlerrisiko bei der Datenübermittlung und den Aufwand auf Arbeitgeberseite.
Betriebe melden ab dem 1. Dezember 2016 Entgelte, Arbeitsstunden sowie die Anzahl der Beschäftigten digital an die Unfallversicherung. Doch bevor Betriebe den ersten digitalen Lohnnachweis ausfüllen können, ist ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten erforderlich. Dies soll die Richtigkeit der Mitgliedsnummer und der veranlagten Gefahrtarifstelle sicherstellen. Der Abruf der Daten erfolgt über die Entgeltabrechnungssoftware. Der Nutzer selbst muss dies anstoßen. Der Datenabgleich ist ab dem 1. Dezember 2016 möglich.
Für die Beitragsjahre 2016 und 2017 gibt es ein Parallelverfahren. Das bedeutet: In diesem Zeitraum ist der Lohnnachweis digital sowie auf bisherigem Wege – online, Papierausdruck oder Fax – abzugeben. Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2019 erfolgt die Meldung für das Beitragsjahr 2018 ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis. Für das neue digitale Meldeverfahren bildet das 5. SGB IV-Änderungsgesetz, welches Ende 2014 verabschiedet wurde, die Rechtsgrundlage.
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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