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CO2-Gefahr: Sicherheitsregeln für Schockfroster

Schockfroster dienen zur Schnellabkühlung von Lebensmitteln, etwa zur Herstellung von Tiefkühlkost. Viele dieser Geräte arbeiten mit Kohlendioxid (CO2) als flüssigem Kältemittel - und darin liegt eine Gefahr für die Mitarbeiter. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten warnt vor den Risiken und empfiehlt Sicherheitsmaßnahmen.



Für Lebensmittel ist das Schockgefrieren schonender als ein langsames Einfrieren in der Kühltruhe. Vitamine und Mineralstoffe, die sich je nach Produkt in der Ware befinden, bleiben so erhalten. Für Mitarbeiter ist das Arbeiten an oder in der Nähe solcher Schnellabkühlgeräte nicht ganz ungefährlich.

Denn trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kommt es laut der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) immer wieder vor, dass Kohlenstoffdioxid (CO2) unkontrolliert in die Atemluft gelangt. Eine unzureichende Absaugung vor Öffnen der Frosterkammer, undichte Türen oder andere Leckagen können die Ursache sein.

Kohlenstoffdioxid ist farb- und geruchlos, sodass Lecks oder Fehlfunktionen nicht sofort bemerkt werden. Je nach Kohlenstoffdioxid-Konzentration kommt es zu Kopfschmerzen, Schwindel und Atemproblemen. Schon ab einem Anteil von acht Prozent Kohlenstoffdioxid in der Atemluft droht Tod durch Atemstillstand.

Die BGN weist alle Betriebe, die mit solchen Geräten arbeiten, auf folgende Sicherheitsregeln hin:

  • Jeder Raum mit einem Schockfroster muss gut zu lüften sein.
  • Abgasleitung und Raumabsaugungen müssen das Kohlenstoffdioxid ins Freie leiten.
  • Die Kohlenstoffdioxid-Konzentration ist regelmäßig zu messen beziehungsweise kontinuierlich mit einem Gaswarngerät zu überwachen. Ein Alarm sollte automatisch die Belüftung einschalten.

Eine Betriebsanweisung und weitere Tipps für Schockfroster stellt die BGN auf Ihrer Internetseite unter www.bgn.de zum Download bereit.

Autor: Dr. Friedhelm Kring
Foto: © evgenyb - Fotolia.com


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