Mit gesunden Mitarbeitern durch die Krise
Betriebliche Gesundheitsförderung setzt immer ein Konzept voraus, das an die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens angepasst ist. Gemeinsam ist aber allen Unternehmen in Deutschland, dass Mitarbeiter immer noch das Kapital sind, das für den Unternehmenserfolg am wichtigsten ist. Gerade in der globalen Wirtschaftskrise kann sich nur durchsetzen, wer über leistungsfähige Mitarbeiter verfügt.
Die wichtigste Voraussetzung dafür: eine gesunde Belegschaft, die motiviert für den Unternehmenserfolg kämpft. Zur Not auch unter erschwerten Bedingungen, sprich bei hohem Arbeitsaufkommen und mehr Stress, wenn in Zeiten der Kurzarbeit und der Entlassungen immer weniger Menschen immer mehr leisten müssen. Der aktuelle Fehlzeiten-Report 2008, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und die Universität Bielefeld gemeinsam herausgeben, belegt den positiven Effekt betrieblicher Gesundheitsprogramme. Die Befragung von 200 Unternehmen zeigt eindeutig, dass Betriebliches Gesundheitsmanagement
- die Kooperation der Belegschaft im Betrieb verbessert,
- Organisations- und Arbeitsabläufe optimiert und
- Belastungen für die Arbeitnehmer abbaut.
Steuererleichterung für Gesundheitsprogramme
Erleichtert wird die Betriebliche Gesundheitsförderung in Unternehmen seit Beginn dieses Jahres durch einen Steuerfreibetrag von 500 € pro Arbeitnehmer und Jahr. Das hat das Finanzministerium im Jahressteuergesetz 2009 so festgeschrieben. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention und Stressbewältigung, die den Anforderungen des Sozialgesetzbuchs (§ 20 a Abs. 1 SGB V) entsprechen, fallen unter die Steuerbefreiung.
Voraussetzung ist auch, dass die Maßnahmen zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden. Zuschüsse zu Sportvereinen oder Fitnessstudios fallen nicht unter die Regelung: externe Kurse darf das Unternehmen erstatten, Beiträge für dauerhafte Mitgliedschaften jedoch nicht. Konzeptionelle Unterstützung finden sie dafür bei den Krankenkassen, die Durchführung der Programme übernehmen spezialisierte Dienstleister.
DGUV-Studie belegt wirtschaftlich Nutzen von Präventionsmaßnahmen
Viele Unternehmen leisten allerdings eher nur das, was ihnen in Bezug auf Arbeitssicherheit vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Unter anderem argumentieren sie damit, dass die »weichen« positiven Faktoren wie Mitarbeiterzufriedenheit und Imagesteigerung nicht durch Zahlen belegt werden konnten, Investitionen in diesen Bereichen sich also nicht „lohnen“.
Um dieser Argumentation entgegenzuwirken, bedarf es einer wissenschaftlichen Methode, die den Erfolg von Präventionsarbeit abbildet. Wissenschaftler vom Lehrstuhl für Management personaler Versorgungsbetriebe der Universität Gießen haben dazu jetzt unter der Leitung von Professor Dietmar Bräunig einen neuen Ansatz entwickelt, die sogenannte Präventionsbilanzierung.
Das Ergebnis: Investitionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steigern die Produktivität und tragen nachweislich zum betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Die Studie ist Teil des Projekts »Qualität in der Prävention« des Instituts Arbeit und Gesundheit (BGAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Wissenschaftler fassen ihre positiven Ergebnisse unter dem neu geschaffenen Begriff des »Return on Prevention« zusammen. In Anlehnung an den Kapitalertrag (»Return on Investment«) stellten sie in ihrer Studie Kosten und Nutzen der betrieblichen Prävention in einer Bilanz gegenüber.
Zu ähnlich positiven Ergebnissen kam bereits eine Forschungsstudie, die im Auftrag des Landes NRW und mit Mitteln der Europäischen Union an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Uni Bielefeld durchgeführt wurde. Unter der Leitung von Professor Bernhard Badura untersuchte ein Team aus Wissenschaftlern das von ihnen als »Sozialkapital« bezeichnete Zusammenspiel von Gesundheit und Unternehmenserfolg.
Umsetzung von Betrieblicher Gesundheitsförderung im Unternehmen
Voraussetzung für den Erfolg von Betrieblicher Gesundheitsförderung ist ein strukturierter Projektablauf über ein Gesundheitsmanagment-System. Ein funktionierendes betriebliches Gesundheitsmanagement regelt den gesamten Prozess ab der ersten Beratung durch kompetente Fachleute der Krankenkassen beziehungsweise durch deren Beauftragte. Bewährt hat sich dabei die Bildung eines Arbeitskreises »AK Gesundheit« aus Vertretern der verschiedenen Unternehmensbereiche (Unternehmensführung, Personalabteilung, Arbeitsmedizin, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, ggf. Gesundheitsbeauftragten).
Die anschließende Analyse der Ist-Situation und die Dokumentation der Ergebnisse liefern die Grundlagen für die Zielfindung. Anschließend erfolgt die Planung der Maßnahmen und ihre konkrete Umsetzung – seien es gesündere Kantinenessen, Ausgleichssport z.B. durch Walking-Kurse, Rückenschulen oder Angebote zur Raucherentwöhnung.
Entscheidend für einen dauerhaften Erfolg solcher Maßnahmen ist die fortwährende Evaluation und Weiterentwicklung. Betriebliches Gesundheitsmanagement ist keine einmalige Aktion, sondern vielmehr ein fortwährender Verbesserungsprozess zum Wohle aller Beteiligten.
Monika Schaake / Marcus Ittermann