Im August und September beginnen die Berufsausbildungen. Arbeitsschutzthemen sind dabei für viele junge Beschäftigte Neuland. Um Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, ist es für Betriebe wichtig, Berufseinsteigern die Bedeutung des Arbeitsschutzes näherzubringen.
Für Berufsanfänger besteht ein wesentlich höheres Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden als für erfahrene Beschäftigte. Das belegen Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaften. Bewegen sich Beschäftigte in unbekannter Umgebung, steigt das Unfallrisiko. Dieses ist besonders bei Auszubildenden hoch, da ihre Erfahrungen sich bisher auf das private und schulische Umfeld beschränken. Hinsichtlich Bedeutung des Arbeitsschutzes für Berufseinsteiger stehen daher vor allem Wissensvermittlung, Unterstützung und Hilfestellung im Vordergrund.
Lärm und Gehörschutz thematisieren
Die gesetzliche Unfallversicherung setzt sich mit dem Präventionsprogramm »Jugend will sich-er-leben« dafür ein, insbesondere Auszubildende von Beginn an für Arbeitsschutz zu sensibilisieren. Das Programm bieten die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in allen Berufsschulen in Deutschland an. Im Fokus steht dabei Lärmminderung und Gehörschutz. Der Grund: Lärmschwerhörigkeit ist die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Zwar gibt es zahlreiche technische Verbesserungen, aber viele Beschäftigte sind bei ihrer Arbeit dennoch gehörschädigendem Lärm ausgesetzt. Das Gehör kann bereits bei 15 Minuten täglicher Arbeit mit einem Winkelschleifer eine nachhaltige Schädigung erleiden.
Das wesentliche Problem zu hoher Lärmbelastung: Betroffene bemerken einen Gehörschaden zunächst nicht, da sich dieser meist schleichend über einen längeren Zeitraum entwickelt. Ist eine Schädigung des Gehörs erst einmal eingetreten, ist eine Heilung nicht mehr möglich. »Junge Menschen nehmen das Problem leider nicht immer ernst«, sagt Christoph Preuße, Präventionsleiter des Landesverbands Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. »Schon ein Viertel aller 16- bis 24-Jährigen haben bereits einen Hörschaden durch Freizeitlärm. Wegen der Langzeitfolgen ist es wichtig, das Thema Lärm in der Ausbildung anzusprechen.« Das Präventionsprogramm »Jugend will sich-er-leben« bietet Unterrichtsmaterialien, mit denen Ausbildungsbetriebe Lärm und Gehörschutz thematisieren können.
Arbeits- und Gesundheitsschutz näherbringen
Um Berufseinsteigern Arbeits- und Gesundheitsschutz näherzubringen, bietet die der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) mit ihrer BGHM-Information 105 »Jugendliche« für Betriebe eine Hilfestellung. Auszubildenden solle unter anderem verdeutlicht werden, dass Arbeiten und auf Sicherheit sowie Gesundheitsschutz achten untrennbar miteinander verbunden sind. Verantwortliche müssen Berufseinsteigern zu Beginn der Tätigkeit Arbeitsprozesse erläutern und auf Gefahrenquellen hinweisen. Ein hohes Gefahrenpotenzial besteht für Beschäftigte, wenn sie ohne Unterweisung in für sie unbekannten Arbeitsbereichen, anderen betrieblichen Einrichtungen oder an fremden Maschinen arbeiten. Wichtig ist ebenso der Hinweis, dass Einrichtungen, Maschinen und Anlagen im Betrieb nur gemäß der erfolgten Einweisung zu nutzen sind. Gleiches gilt für Unfallverhütungsvorschriften: Betriebe sollten darüber aufklären, wo diese im Betrieb ausliegen beziehungsweise zu finden sind. Aufklärungsarbeit hinsichtlich arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren schafft einen bewussten Umgang mit Gefahren. Auszubildende sollten sich jederzeit mit Fragen oder Anliegen an Vorgesetzte wenden dürfen.
Die BGHM-Information 105 zeigt darüber hinaus, welche Arbeits- und Berufskleidung geeignet ist und gibt nützliche Tipps. Und: Berufseinsteiger erhalten darin einen Überblick über wichtige Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen am Arbeitsplatz sowie zum Erste-Hilfe-Verhalten bei Unfällen. Umfangreich dargestellt ist auch der richtige Umgang mit Gefahrstoffen, elektrischen Betriebsmitteln sowie diversen Maschinen, die insbesondere bei technischen Ausbildungsberufen zum Einsatz kommen.
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Quelle/Text: DGUV/BGHM, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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Stand: August 2016