Lass’ Dich nicht blenden!, heißt es. Was im Alltag im übertragenen Sinne gemeint ist, muss im Arbeitsleben als Grundsatz fest eingehalten werden. Wer Gefahr läuft, bei der Arbeit geblendet zu werden, muss durch entsprechende Maßnahmen und Geräte, die der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, geschützt werden. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Schutzbrillen und Gesichtsschutz wissen sollten. Plus: Eine Download-Liste erleichtert Ihnen die Orientierung im Anbietermarkt.
Mögliche Gefährdungen der Augen
Die BG 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" regelt die Verwendung von Augen- und Gesichtsschutz. Beachtet der Unternehmer die in dieser Regel enthaltenen Empfehlungen, so kann er davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Ziele erreicht. Dabei gibt es unterschiedliche Arten der Gefährdung, die jedoch auch - wie beim Schweißen - zusammen auftreten können.
Mechanische versus optische Gefährdungen
Mechanische Gefährdungen des Auges entstehen durch das Eindringen von Fremdkörpern wie Stäube, Späne, Splitter oder Körner. Eine optische Gefährdung hingegen entsteht durch die unterschiedliche Wellenlänge der Strahlung. Ultraviolettes Licht, wie es beispielsweise beim Schweißen, durch intensive Sonnenstrahlung, bei der Lackhärtung oder bei medizinischen Anwendungen auftritt, ist gefährlich für das Auge. Es kann langfristig zum Star oder kurzfristig zum »Verblitzen« kommen. Infrarote Strahlung geht zum Beispiel von feuerflüssigen Massen in der Metall- oder Glasindustrie aus und kann zum Grauen Star führen. Auch Laserstrahlen können das Auge bleibend schädigen.
Chemische Gefährdungen können von Dämpfen, Nebel oder Rauch ausgehen und das Auge schwer schädigen. Bei thermischer Gefährdung kann das Auge durch Hitze ausgetrocknet werden, Kälte kann zu Tränen oder zu Erfrierungserscheinungen führen. Bakterien, Sporen und Viren können Infektionen verursachen. Bei Schaltarbeiten oder Kurzschlüssen in elektrischen Energieverteilungsanlangen können Störlichtbögen entstehen. Durch die dabei auftretenden hohen Temperaturen und wegspritzende Teilchen besteht die Gefahr, dass Auge und Gesicht erheblich geschädigt werden.
Anforderungen an die Eigenschaften von Schutzbrillen
Abhängig von der Gefährdung müssen Schutzbrillen und Gesichtsschutz ausreichend mechanische Festigkeit und Beständigkeit gegen Temperatureinwirkung und Chemikalien aufweisen. Alle Sichtscheibenarten können durch spezielle Oberflächen mit zusätzlichen Eigenschaften entspiegelt, beschichtet oder beschlaghemmend ausgerüstet werden. Einscheiben-Sicherheitsmineralglas wird thermisch, chemisch oder in einem Mischverfahren so behandelt, dass eine erhöhte Bruchfestigkeit erreicht wird.
Verbund-Sicherheitsglas besteht aus miteinander verklebten Scheiben. Bei Zerstörung werden die Splitter von der Klebeschicht weitgehend zusammengehalten. Üblich sind Verbundsicherheitsgläser aus gleich dicken Glasscheiben oder aus einer dicken und einer dünnen Glasscheibe oder aber aus einer Glas- und einer Kunststoffscheibe. Kunststoffscheiben zeichnen sich durch geringes Gewicht und durch die Eigenschaft aus, glühende Teilchen ohne Beschädigung der Oberfläche abzuweisen. Sie sind weitgehend bruchsicher, aber eingeschränkt kratzfest. Mineralglas wiederum ist zwar weitgehend kratzfest, aber empfindlich gegen auftretende glühende Teilchen.
Kennzeichnung und Kategorien
Augenschutz muss mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Sie besteht aus dem Kennzeichen CE (communauté européenne) und bei Produkten der Kategorie III aus der 4-stelligen Kennnummer der gemeldeten Stelle der Produktionsüberwachung. Es gibt drei Kategorien bei der Kennzeichnung. Zur Kategorie I gehören Schutzausrüstungen, bei denen man davon ausgeht, dass der Benutzer geringen Risiken ausgesetzt ist, die er rechtzeitig selbst wahrnehmen kann.
Die Kategorie II fasst alle persönlichen Schutzausrüstungen zusammen, die weder in die Kategorie I noch III gehören. Die persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III soll vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden schützen. Schutzausrüstungen für das Auge sowie Filter gehören in der Regel zu Kategorie II. Es gibt allerdings Ausnahmen. Zum Schutz der Augen beispielsweise in heißer Umgebung gegen ionisierende Strahlung oder Elektrizität muss die Schutzgeräte der Kategorie III entsprechen.
Der gesamte persönliche Augenschutz ist in der DIN EN 166 geregelt. Zahlen und Buchstaben auf dem Sichtglas und dem Tragegestell geben gemäß dieser Euro-Norm Auskunft unter anderem über die Schutzstufe, mechanische Festigkeit, Beständigkeit gegen Lichtbogen und gegen Beschlagen des Augenschutzes.
Autor: Kirsten Rein
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