Wer hätte das gedacht: Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert, wenn ihnen während der Arbeit ein Unfall zustößt. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Urteil vom 1. November 2011.
Die Klage eines Schwarzarbeiters führte zu dem Urteil: Ein junger Mann aus Serbien war mit einem gültigen Visum für Touristen nach Deutschland gereist, um seinen Onkel zu besuchen. Obwohl er über keine gültige Arbeitserlaubnis verfügte, nahm er ein Jobangebot an. Schwarz.
Während der Ausführung seines Jobs, erlitt der 20-Jährige jedoch einen Arbeitsunfall: Ein heftiger Stromschlag führte zu so schweren Verbrennungen, dass dem Arbeiter sogar Körperteile amputiert werden mussten. Weil es sich um eine illegale Beschäftigung handelte, erkannte die Berufsgenossenschaft laut der Online-Zeitung sueddeutsche.de den Vorfall nicht als Arbeitsunfall an.
Doch das Gericht bewertete die Sachlage anders: Dem jungen Mann sei mit dem Job Stundenlohn in Aussicht gestellt worden. Außerdem habe dieser Material und Werkzeug erhalten. Gemäß Zeugenaussagen sei davon auszugehen, dass der Serbe einer abhängigen Beschäftigung nachgegangen sei. Dass diese nicht schriftlich fixiert worden sei beziehungsweise schwarz ausgeführt wurde, sei für das Recht auf Unfallversicherung unerheblich. Der gesetzliche Unfallschutz greife auch bei verbotenem Handeln, so sueddeutsche.de.
Quelle: sueddeutsche.de, Redaktion arbeitssicherheit.de
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