Der Sommer meldet sich zurück. Bei steigenden Temperaturen fordern viele Beschäftigte auf dem Bau oder in Werkhallen, T-Shirts und Shorts tragen zu dürfen. Aber bietet kurze Arbeitskleidung ausreichend Schutz?
Hochsommerlicher Temperaturen lassen Mitarbeiter auf dem Bau und in Werkhallen ins Schwitzen kommen. Das Tragen von kurzen Arbeitshosen und T-Shirts kann die nötige Erleichterung verschaffen. Ob jedoch kurze Arbeitskleidung ausreichend Schutz bietet oder doch eher lange Hosen und Oberteile angebracht sind, ist gründlich abzuwägen. »Zuallererst muss der Arbeitgeber bei den Tätigkeiten seiner Angestellten bewerten, ob bei den auszuführenden Arbeiten eine persönliche Schutzausrüstung notwendig ist oder ob das Tragen von Arbeits- und Berufsbekleidung ausreicht«, sagt Ken Hauser, Arbeitsschutzexperte beim TÜV Thüringen. »Für alle vorkommenden Arbeitsbedingungen ist laut Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese legt beispielweise fest, welche Sicherheitsklasse die Sicherheitsschuhe bzw. welche Schutznorm die Arbeitshandschuhe erfüllen müssen, ob ein Schutzhelm getragen werden muss oder ein entsprechender Atem-, Gehör- bzw. Augenschutz notwendig ist«, erläutert Ken Hauser vom TÜV Thüringen.
Darüber hinaus sollten Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen an die Arbeits- und Berufskleidung definieren. Dies sollte auch geschehen, wenn diese keine spezielle Schutzfunktion bietet. »Besteht Verletzungsgefahr und Gesundheitsgefährdung durch wegfliegende Teile wie Späne, Steinchen, Funkenflug beziehungsweise beim Arbeiten mit offener Flamme, ist kurze Arbeitsbekleidung auf keinen Fall zu empfehlen«, so Hauser. Müssen Beschäftigte mit heißen oder scharfkantigen Materialen umgehen, kann langärmlige und langbeinige Arbeitskleidung einen wirksamen Hautschutz bieten – zumindest oberflächlich. Gleiches gilt, wenn sich im Arbeitsumfeld spitze Ecken und Kanten befinden. »Sind solche Einflussfaktoren bei der Arbeit ausgeschlossen und werden sonst keine weiteren Schutzanforderungen an die Arbeitsbekleidung gestellt, wie zum Beispiel die Warnfunktion bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich, dann spricht aus Sicht des Arbeitsschutzes auch nichts gegen kurze Arbeitshosen«, meint Ken Hauser. Bei Arbeiten im Freien darf jedoch der ausreichender Sonnenschutz nicht fehlen.
Quelle/Text: TÜV Thüringen, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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