Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz an der Tankstelle

Die Arbeit eines Tankwarts ist vielseitig und fordert daher eine ganze Reihe verschiedenartiger Kenntnisse. Die offizielle Bezeichnung des Berufes lautet »Kaufmann/frau im Einzelhandel an Tankstellen«. Es handelt sich dabei also um einen Einzelhändler, der aber auch mehr als nur grundlegende technische Kenntnisse, vor allem auch im Umgang mit Gefahrstoffen haben muss.

Problematisch ist dabei natürlich auch, dass die Arbeit an der Tankstelle oft von angelernten Personen ausgeführt wird. Daher stellt sich die interessante Frage, wer für die Einhaltung der Vorschriften sowie die Instruktion der Mitarbeiter zuständig und wie die Arbeitssicherheit an Tankstellen eigentlich organisiert ist.

Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

An der Tankstelle kommen besondere Gefahrenquellen für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt zusammen. Kraftstoffe sind nicht nur feuer- und explosionsgefährlich, sondern auch giftig. Mittlerweile kommt mit dem Autogas auch ein gasförmiger Gefahrstoff hinzu. Zudem sind diese Stoffe nicht nur in großen Mengen vorhanden, sondern sie befinden sich, durch die Lage von Tankstellen bedingt, oft auch nahe bei Wohngebieten.

Die an der Tankstelle vorkommenden Gefahrstoffe neigen zu Dampf- und Gasbildung; sie können dadurch nicht nur toxisch wirken, sondern es erhöht sich dadurch auch die Feuer- und Explosionsgefahr. Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass sich mit den Kunden unkundige Personen nicht nur an der Tankstelle aufhalten, sondern in aller Regel auch die Anlagen bedienen, da Selbstbedienung üblich ist.

Diesen Gefahren wird jedoch sehr wirkungsvoll begegnet. Die Grundlage dafür ist, wie überall, wo gewerblich gearbeitet wird, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche den Rahmen für die spezielleren Vorschriften bildet.

Den Rahmen für die Sicherheit der Anlagen bildete das Gerätesicherheitsgesetz. Der Umgang mit den Kraftstoffen wird durch die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) geregelt, wobei die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TrbF) beachtet werden müssen, insbesondere auch die TrBF 40 „Tankstellen". Hinsichtlich des Gesundheitsschutzes sind schließlich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) maßgeblich.

Durchsetzung und Zuständigkeiten

Zuständig für Tankstellen ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW). Sie verfügt natürlich als einschlägige »Schutzpatronin« über das entsprechende sicherheitstechnische Knowhow, und Möglichkeiten, dieses zu vermitteln. Es gibt berufsgenossenschaftliche Regeln und Vorschriften wie etwa die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Tankstellen (DGUV Regel 108-002, früher BGR 147).

Auch die Anlagen an der Tankstelle unterliegen strengen Regelungen: Sie müssen grundsätzlich zugelassen sein und turnusmäßig zertifiziert werden. Dafür sind einschlägige technische Zertifzierungsunternehmen zuständig wie zum Beispiel der TÜV. Sie führen die regelmäßigen Überprüfungen durch, ohne die eine Tankstelle gar nicht betrieben werden darf.

Verantwortlich für die Sicherheit und die Einhaltung der Regeln und Vorschriften in Betrieben ist der Arbeitgeber. In aller Regel ist dies der Tankstellenpächter. Er muss auch dafür sorgen, dass die Mitarbeiter über die Regeln für alle Arbeiten instruiert werden, die sie jeweils ausführen. Er tut dies entweder selbst oder beauftragt entsprechend qualifizierte Mitarbeiter damit. Im Rahmen der Berufsausbildung wären das beispielsweise Ausbilder und Ausbildende.

Für die Qualifizierung von Tankwarten im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz existiert eine reiche Auswahl an Lehrmaterialien. Die BGHW bietet Materialien zur Aus- und Weiterbildung in Form von Merkblättern und dergleichen an; aber auch vom Mineralölwirtschaftsverband kommen Schriften, die sich speziell an Auszubildende richten.

Besonderes Augenmerk auf die Sicherheit an ihren Tankstellen richten auch die Mineralölgesellschaften. In den Pachtverträgen für Tankstellen finden sich genaue und sehr
restriktive Vorschriften zu Sicherheitsfragen.

Umweltaspekte

Wo Gesundheitsgefahren bestehen, ist meist auch die Umwelt gefährdet. An Tankstellen wird mit Kraftstoff, Schmier- und Reinigungsmitteln umgegangen. Das sind Stoffe, die weder in das Grundwasser noch in Oberflächengewässer gelangen dürfen. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Luftverschmutzung durch Ausgasen und Verdampfen.

Hier sind das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz die gesetzlichen Grundlagen der Gefahrvermeidung, wobei letzteres auch festlegt, welche Anlagen überwachungsbedürftig sind. In der Praxis werden die Umweltaspekte vor allem von den bereits erwähnten einschlägigen staatlichen Vorschriften zu den Anlagen und Stoffen an einer Tankstelle abgedeckt, die ja nicht zuletzt auch Umweltsaspekte berücksichtigen.

Dem praktischen Umweltschutzes dienen technische Einrichtungen und sachgemäßer Umgang mit Stoffen und Anlagen: Benzin- und Ölabscheider etwa sind typische Einrichtungen an Tankstellen. Die turnusmäßige Überprüfung der Anlagen garantiert neben der Sicherheit auch die Umweltverträglichkeit. Außerdem muss so mit den Einrichtungen umgegangen werden, dass Verschütten und Ausgasen möglichst vermieden wird.

Sicherheitsfragen offenbar gut gelöst

Zu den speziellen Sicherheitsaspekten des Tankstellenbetriebes kommen schließlich in der Regel noch weitere Sicherheitsanforderungen: Oft ist einer Tankstelle auch eine Kfz-Werkstatt angeschlossen, für welche ebenfalls Sicherheitsbestimmungen bestehen. Sehr wichtig sind auch die Vorschriften über den sicheren Umgang mit Zahlungsmitteln, da an Tankstellen erhebliche Geldbeträge umgesetzt werden und sie auch ein typisches Ziel für Raubüberfälle sind. Schlussendlich müssen, wenn, wie heute meist der Fall, sonstige Waren verkauft werden, die einschlägigen Bestimmungen beachtet werden - vor allem was die Hygiene betrifft, da oft auch Lebensmittel im Sortiment sind.

Es zeigt sich klar, dass an die Qualifikation von Tankstellenpersonal erhebliche Anforderungen gestellt werden, die aber offensichtlich gut gelöst werden: Man hört wenig von schweren Arbeits- oder Umweltunfällen und die keineswegs besonders hohen Beiträge zur BG zeigen, dass hier in der Tat nicht übermäßig viel passiert. Dass lässt durchaus auf funktionierende Regeln schließen und auch darauf, dass diese von den Beschäftigten verstanden und beachtet werden.

Quelle/Text: Volker Wollny
Aktualisiert: August 2015

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