Achtung: Neue Sicherheitsschilder anbringen!

Seit März 2013 gilt in Europa ein einheitlicher Standard für die Sicherheitskennzeichnung an Arbeitsstätten. Firmen, die noch nicht auf die neue Beschilderung umgestellt haben, riskieren ihren Versicherungsschutz.


Mit dem Ziel, europaweit die sichtbaren wie auch die hörbaren Warnzeichen und die Gestaltung der dazugehörigen Flucht- und Rettungswegpläne zu vereinheitlichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR 1.3) veröffentlicht.

Neue Regeln gelten schon

Obwohl die BMAS nach eigenen Angaben bereits 2012 die Brandschutzbeauftragten in den Unternehmen über die Neuerungen bei den Sicherheitssymbolen informiert hat, sind noch immer viele Unternehmen kenntnislos. Die Regeln gelten bereits, eine Übergangsfrist für die Umstellung auf neue Schilder ist in der ASR 1.3 nicht vorgesehen. Daher der Rat des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe: schnell handeln und die alten gegen die neuen Schilder austauschen. Zusätzlich sind die Mitarbeiter umgehend zu unterweisen.

Versicherungsschutz in Gefahr

Es ist schon möglich, bei der alten Beschilderung zu bleiben, allerdings ist dies mit hohem Aufwand verbunden. Voraussetzung ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die feststellt, ob die Sicherheit mit den alten Schildern noch gewährleistet ist. Gefahren, Ge- und Verbote müssen durch die alten Sicherheitssymbole schnell erkennbar sein.

Wer nicht austauschen möchte, der muss zusätzlich die Prüfung dokumentieren, um das entsprechende Verhalten der in Gefahr Befindlichen zu garantieren.

Hinweis: Gemischtes Aushängen von alten und neuen Schildern ist nicht möglich!

Firmen, die weder neue Schilder aufhängen, noch zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation übergehen, setzen - beispielsweise im Brandfall - ihren Versicherungsschutz aufs Spiel.

Gefahren durch Bildsprache leichter erkennbar

Internationale Verständlichkeit ist das Ziel der neu gestalteten Sicherheitskennzeichen. Für Menschen aus allen europäischen Ländern soll die gleiche schnelle Erkennbarkeit von Gefahr gewährleistet werden.

In Büros, Fabriken oder öffentlichen Gebäuden ändern sich unter anderem die Zeichen wie folgt:

  • Auf dem Hinweisschild für Feuerlöscher sind jetzt zusätzlich Flammen aufgebracht.
  • Während das Schild für den Arzt durch ein Männchen symbolisiert wird, das mit einem Stethoskop versehen ist. Die »Schlange« hat ausgedient.
  • Gase mit Explosionsgefahr werden jetzt in Form eines explodierenden Gasbehälters dargestellt und nicht mehr als Flasche.
  • An öffentlichen Plätzen, beispielsweise Flughäfen, sollen künftig nur noch Piktogramme (kleine Bildchen) auf Notausgänge, Exit oder Feuerlöscher hinweisen. Texte auf Warn- und Verbotsschildern, Rettungs- und Brandschutzzeichen haben ausgedient.

Im Notfall ist schnelles Reagieren und Handeln gefragt. Deshalb müssen die Schilder auch in entsprechender Höhe angebracht und mit auf die Lichtverhältnisse abgestimmter Beleuchtung versehen werden.

Quelle/Text: Welt online, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © yobidaba - Fotolia.com

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