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Abfallsammlung: Rückwärtsfahren in Ausnahmefällen erlaubt

Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung steht seit Jahren in der Diskussion. Eine neue Branchenregel zeigt jetzt entsprechende Lösungen für den Arbeitsschutz in Entsorgungsbetrieben.


Auf eine einheitliche Regelung zum Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung haben sich Unfallversicherungsträger, Entsorgungswirtschaft und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geeinigt. Die neue Branchenregel »Abfallsammlung« soll für mehr Sicherheit sorgen.

Arbeitsschutz bei der Abfallsammlung

Mit einem Müllfahrzeug rückwärts in Stichstraßen oder in Sackgassen ohne Wendemöglichkeit einfahren, darüber diskutieren Städte und Gemeinden seit Jahren. Doch dazu gibt es nun Antworten. »Mit der Branchenregel ist es uns gelungen, Lösungen für den Arbeitsschutz bei der Abfallsammlung zu finden, die die Bedürfnisse der Praxis und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen«, sagt Dirk Füting, Leiter des Sachgebiets Abfallwirtschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). »Unter anderem machen wir transparent, wie die Sicherheit beim Rückwärtsfahren gewährleistet werden kann.«

Schutzmaßnahmen in Gefährdungsbeurteilung festlegen

Für Entsorgungsbetriebe gilt: Touren sind so zu planen, dass unfallträchtige Rückwärtsfahrten möglichst vermieden werden. Die Branchenregel legt fest, dass vor dem Rückwärtsfahren zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen sind. Dazu zählen beispielsweise bauliche Veränderungen an den Abfallsammelstellen oder Änderungen der Verkehrsführung. Allerdings kann Rückwärtsfahren in Ausnahmefällen möglich sein, sofern der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten festlegt. Das bedeutet: Sind alle Möglichkeiten zur Minimierung des Rückwärtsfahrens nach eingehender Prüfung ausgeschöpft, ist in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie gefahrlose Rückwärtsfahrten in bestimmten Situation durchzuführen sind. Das Entsorgungsunternehmen legt dabei ebenso die notwendigen Kenntnisse der Personen, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren einweisen, fest. 

Fahrerassistenzsysteme für mehr Sicherheit

Die Gefahren beim Rückwärtsfahren sind groß. Fahrer von Müllfahrzeugen können nur sehr eingeschränkt den Raum hinter ihrem Fahrzeug einsehen. Schwere Unfälle von Einweisern oder unbeteiligten Dritten kommen immer wieder vor. »Die Branchenregel berücksichtigt auch die Möglichkeit, mit Fahrerassistenzsystemen die Sicherheit für alle Betroffenen zu erhöhen«, so Füting. Könne ein solches System sicher eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ausschließen, dürfe dies in Zukunft auch ohne Einweiser zum Einsatz kommen. Ansonsten bleibe Stand der Technik, dass der Fahrer sich einweisen lassen müsse.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © ghazii - Fotolia.com


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