Name des Begriffes: TRBS
Beschreibungen des Begriffes:

TRBS

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Die Technischen Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

Technische Regeln werden entsprechend der folgenden thematischen Gliederung in das Regelwerk eingefügt. Die Nummerierung ist vierstellig und beginnt mit 1001. In Teil 1 Allgemeines und Grundlagen werden Regeln mit genereller Geltung wie z. B. Anforderungen an Prüfungen oder befähigte Personen, formuliert. Gefährdungsbezogene Regeln in Teil 2 geben gefährdungsabhängig die gesetzlichen Schutzziele vor und beschreiben beispielhafte Lösungen. In Teil 3 Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten werden Vorgaben nur festgelegt, wenn bei komplexen Zusammenhängen von Ursache, Bewertung, Wirkung und daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen eine entsprechende Notwendigkeit besteht. Ein weiterer Anlass für das Erstellen von Technischen Regeln in diesem Teil kann sich auch aus dem Bedarf einer anwenderfreundlichen Zusammenfassung einzelner Elemente des Teils 2 ergeben.

Typ des Begriffes: definition
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