Name des Begriffes: REACH
Beschreibungen des Begriffes:

REACH

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission wurde am 30.12.2006 erstmals veröffentlicht und wird seitdem fortlaufend angepasst und geändert. Das neue System zur Bewertung von chemischen Stoffen wird als REACH-System bezeichnet; diese Abkürzung steht für: Registrierung, Bewertung (evaluation) und Zulassung (authorization) von Chemikalien.

Das sind die drei Elemente des neuen Systems:

1. Registrierung grundlegender Informationen

Betroffen sind alle chemischen Stoffe, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Als registrierendes Unternehmen müssen Sie Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (EChA) in Helsinki übermitteln. Dort werden diese Daten in eine zentrale Datenbank im Internet einstellt. Fachleute erwarten, dass bei rund 80 Prozent der betreffenden Stoffe eine solche Registrierung ausreicht.

2. Bewertung der erfassten Informationen

Die eingereichten Daten zu Stoffen, die in Mengen von mehr als 100 Tonnen pro Jahr hergestellt werden oder besonderen Anlass zur Besorgnis geben, also zum Beispiel krebserzeugende Eigenschaften haben, werden von der Agentur beurteilt. Diese Bewertung erfolgt wegen der großen Zahl von Stoffen nach einem Stufenkonzept. Beachte: Die Pflicht zur Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung ist davon unabhängig.

3. Zulassung

Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie bestimmte persistente organische Schadstoffe dürfen Sie nur verwenden, wenn sie für das jeweilige Einsatzgebiet ausdrücklich zugelassen sind. Die Europäische Chemikalienagentur veröffentlicht fortlaufend Empfehlungen zu den vorgenannten besorgniserregenden Stoffen, die einem Zulassungsverfahren unterworfen werden sollen. Daneben gibt es wie bisher die Möglichkeit, den Einsatz dieser Stoffe stattdessen nur zu beschränken.

Stand: Juni 2018

Typ des Begriffes: definition
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