Name des Begriffes: Gas
Beschreibungen des Begriffes:

Gas

Gas ist ein Stoff im komplett gasförmigen Zustand. Nach der Definition im Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht müssen Stoffe, die als Gase klassifiziert werden, bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als drei bar haben oder bei 20°C und einem Druck von 101,3 kPa vollständig gasförmig vorliegen.

Von besonderem Interesse für den Arbeitsschutz sind die Eigenschaften, die Gase gegenüber Feststoffen und Flüssigkeiten auszeichnen. Dazu gehören u.a. die naturgegebene feine Verteilung in der Luft, die bei brennbaren Gasen zu erhöhten Explosionsgefahren führt, die rasche und flächendeckende Ausbreitung bei einer Freisetzung, die sehr schnellen toxischen Wirkungen aufgrund der Aufnahme über die Lunge etwa bei giftigen und ätzenden Gasen oder der Tod durch Ersticken aufgrund der Verdrängung von Sauerstoff.

Gefährlich sind nicht nur die geruchlosen Gase wie Stickstoff. Auch übelriechende Gase nimmt der Mensch nach kurzer Zeit nicht mehr wahr. Ähnliche Gefährdungen wie bei reinen Gasen treten auch bei Dämpfen auf, wenn Flüssigkeiten über den Siedepunkt erhitzt werden. Viele brennbare Gase und Dämpfe sind schwerer als Luft. Diese Stoffe breiten sich durch Fließen in Bodennähe aus und können damit auch an Arbeitsplätzen gefährlich werden, die in einiger Entfernung von der Gefahrenquelle liegen.

Zu erwähnen sind neben den unmittelbar toxischen auch indirekte Gefährdungen durch Gase. Da sie in Ausnahmefällen unter Druck gelagert, transportiert und verwendet werden, entstehen zusätzliche mechanische Gefährdungen durch Wurf- und Trümmerstücke im Falle von Explosionen oder anderen schlagartigen Druckentlastungen.

Stand: 06/2015

Typ des Begriffes: definition
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