Name des Begriffes: Arbeitssicherheitsgesetz
Beschreibungen des Begriffes:

Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) enthält die wesentlichen Regelungen über die betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Es handelt sich also weniger um ein Gesetz mit Regelungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten als vielmehr um ein Organisationsgesetz. Sinnvoll wäre, es in das Arbeitsschutzgesetz zu integrieren und so den Arbeitsschutz umfassend zu regeln. Leider werden die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, in der Praxis zu wenig genutzt, um dem Arbeitsschutz den ihm zukommenden Stellenwert zu verschaffen.

Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass

  • das Arbeitsschutzrecht und die Unfallverhütungsvorschriften den besonderen betrieblichen Verhältnissen entsprechend angewandt werden,
  • gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und
  • die Arbeitsschutzmaßnahmen und Unfallverhütungsmaßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erzielen (§ 1 ASiG).

Das ASiG enthält insbesondere Regelungen über

Das ASiG ist ein Rahmengesetz (vgl. §§ 14 und 15 ASiG). Der durch das ASiG gesteckte Rahmen wird insoweit durch weitere Vorschriften, insbesondere durch die "Unfallverhütungsvorschriften Betriebsärzte" und die "Unfallverhütungsvorschriften Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ausgefüllt.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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