Name des Begriffes: Arbeitsschutzrecht
Beschreibungen des Begriffes:

Arbeitsschutzrecht

Arbeitsschutzvorschriften finden sich aus historischen Gründen in unterschiedlichen Gesetzen. Das ArbeitsschutzG als umfassendes Basisgesetz gibt es erst seit 1996. Deshalb findet sich weitere, auch umfassende aber dennoch spezielle Normen in Fachgesetzen wie dem ChemG oder dem GenTG. Hinzu kommen Zusatzklauseln wie im BImSchG, die besagen, dass Maßnahmen nicht dem Arbeitsschutz entgegenstehen dürfen. Die meisten Arbeitsschutzregelungen sind inzwischen die Umsetzung von EG-Vorschriften, die überwiegend 1:1 und nur ausnahmsweise auch strenger umgesetzt wurden.

Eine nationale Besonderheit ist das duale System. Neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht haben die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) aufgrund einer Ermächtigungsnorm im SGB VII das Recht, für ihre Mitglieder Arbeitsschutzvorschriften zu erlassen. Diese dürfen dem staatlichen Recht nicht widersprechen und müssen i.a. vom Bundesarbeitsministerium (teilweise auch von Landesministerien) genehmigt werden. Von Interesse ist dieses Satzungsrecht dann, wenn der Kreis der Versicherten über den Kreis der vom staatlichen Recht erfassten Beschäftigten hinausgeht. Das betrifft z.B. Hausangestellte im Privathaushalt oder selbständige Unternehmer. In der Praxis von großer Bedeutung sind Regelwerke privater Organisationen wie DIN oder VDI. Diese können z.B. über Kaufverträge die beiden Vertragsparteien ebenfalls rechtlich binden.

Das staatliche Arbeitsschutzrecht gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung. Praktisch gibt es aber kaum Arbeitsschutzgesetze der Länder. Eine der wenigen Ausnahmen bilden die Nichtraucherschutzgesetze z.B. für Gaststätten. Eine Besonderheit sind die von den Ländern auch für den Privatbereich als anzuwenden erklärten Vorschriften des Bundes wie z.B. die Pflicht zur Prüfung von Aufzügen in der BetrSichV. Grund dafür ist, dass der Bund hier keine Regelungskompetenz für den Privatbereich hat. Die von Bund und Ländern erlassenen Arbeitsschutzvorschriften folgen einem hierarchischen Aufbau in der Abfolge Gesetze – Verordnungen – Verwaltungsvorschriften einschl. Technischer Regeln. Für die Berufsgenossenschaften gilt: Ermächtigung nach SGB VII – UVV – BG-Regel o.ä.

1. Gesetze als von dem Bundes- oder den Länderparlamenten erlassene Rechtsvorschriften

Beispiele:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

2. Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage und zur Konkretisierung vom zuständigen Ministerium erlassen werden

Beispiele:

3. Verwaltungsvorschriften o.ä. als verwaltungsinterne Vorschriften, die die Gesetze und Rechtsverordnungen ergänzen und konkretisieren

Beispiel:

  • Arbeitsstättenrichtlinien

4. Arbeitsschutzrecht als Satzungsrecht der UV-Träger:

Dazu zählen die von den Berufsgenossenschaften und sonstigen Unfallversicherungsträgern aufgrund einer Ermächtigung im SGB VII erlassenen Rechtsvorschriften. Im engeren Sinne gehören dazu lediglich die Unfallverhütungsvorschriften, auch als BG-Vorschriften (BGV) bezeichnet, als rechtsverbindliche Vorschriften, die das staatliche Arbeitsschutzrecht näher spezifizieren, konkretisieren und ergänzen (§ 15 SGB VII) 

Von besonderer Bedeutung sind weiterhin

  • Durchführungsbestimmungen als Erläuterungen zu den Unfallverhütungsvorschriften nebst Lösungsbeispielen,
  • BG-Regeln (BGR) als allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die den Stand des Arbeitsschutzes beschreiben und der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften dienen sowie
  • BG-Informationen (BGI) als wertvolle Informationen und Empfehlungen zu bestimmten Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, etc. unter Berücksichtigung von fachlich anerkannten technischen Lösungsansätzen.

5. Weitere Regelwerke von praktischer Bedeutung

In der Praxis wird das staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzrecht durch technische Regelwerke wie DIN/EN-Normen, VDE-Bestimmungen und ähnliche Regelwerke ergänzt und konkretisiert. Diese Regelwerke enthalten in der Regel die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Eine Besonderheit im Bereich des Produktsicherheitsrechts ist die besondere rechtliche Bedeutung insbesondere der EN-Normen, wie dies ansonsten im Arbeitsschutzrecht zumindest in Deutschland nicht üblich ist.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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