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Arbeiten an heißen Tagen | 31.05.2011
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Außentemperaturen von über 26 Grad können auch Innenräume richtig einheizen. arbeitssicherheit.de erklärt, was Mitarbeiter tun können, wenn sich ihr Büro in eine Sauna wandelt. |
Klettern in den warmen Monaten des Jahres die Außentemperaturen nach oben, kann es auch im Büro richtig heiß und stickig sein. Wenn die Sonne direkt und dauerhaft auf Räumlichkeiten einstrahlt, kann die Temperatur schnell auf 30 Grad Celsius ansteigen. Konzentriertes Arbeiten ist da kaum möglich.
Deswegen hat der Arbeitgeber schon beim Einrichten von Büroräumen dafür Sorge zu tragen, dass bestimmte bauliche Voraussetzungen an den sommerlichen Wärmeschutz gegeben sind. Etwa durch den Einbau von Jalousien, Markisen oder einem Blendschutz an Fenstern und lichtdurchlässigen Türen. Diese Schutzmaßnahmen schirmen Räumlichkeiten vor einer zu starken Erhitzung ab.
Doch, wenn die Innenraumtemperatur trotz Jalousien, Markisen & Co. über eine bestimmte Celsius-Grenze steigt, dann ist der Arbeitgeber dazu angehalten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und kühlende Maßnahmen zu ergreifen. Laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 »Raumtemperaturen« soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen die 26-Grad-Celsius-Grenze nämlich nicht überschreiten. Sonst kann das in Einzelfällen zu gesundheitlichen Schäden bei Mitarbeitern führen, etwa bei schwangeren Frauen oder Angestellten, die schwere körperliche Tätigkeiten ausführen.
Steigt die Temperatur in Büros auf 30 Grad Celsius nennt die ASR 3.5 beispielhafte Maßnahmen: Jalousien können auch nach Arbeitsschluss heruntergelassen bleiben, Wärme ausstrahlende Geräte wie Drucker oder Fax sind auf den Minimalbetrieb zu reduzieren, die Arbeitszeiten können den heißen Temperaturen angepasst und die Kleiderregeln gelockert werden.
Ein Raum gilt für die Ausübung von Tätigkeiten nicht mehr geeignet, wenn die Lufttemperatur 35 Grad Celsius erreicht hat oder übersteigt und keine Vorkehrungen wie Entwärmungsphasen, Luftduschen oder das Anlegen von Schutzausrüstung getroffen werden. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, seinen Angestellten Hitzefrei zu erteilen.
Zur Messung der korrekten Lufttemperatur verwenden Experten ein strahlungsgeschütztes Thermometer. Gemessen wird in Grad Celsius [°C]. Dabei darf die Abweichung des Messgerätes höchstens +/- 0,5 C betragen. Das gibt die ASR 3.5 vor.
Erfordern es die Temperaturen, erfolgt die Messung stündlich. Und zwar an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 60 Zentimeter und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 Meter vom Fußboden.
Autor: Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Brigitte Herrmann - Fotolia.com