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Gefahrstoffe | 27.01.2011

Neues Poster zur Gefahrstoffkennzeichnung veröffentlicht

Poster Gefahrstoffkennzeichnung Umwandlungshilfe die Vierte: Erneut legt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Poster mit der neuen Gefahrstoffkennzeichnung vor. Das Plakat kann kostenlos bestellt werden.


Um Unternehmen und Dienstleister, die chemische Stoffe produzieren, importieren oder weiterverarbeiten, bei der Umstellung auf die neue Gefahrstoffkennzeichnung nach dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) zu unterstützen, hat die BAuA ein Poster mit dem Titel »Umwandlungshilfe - Physikalische Gefahren, Umweltgefahren« veröffentlicht.

Die insgesamt vierte Übersicht ordnet für physikalische Gefahren und Umweltgefahren die Kategorien der neuen CLP-Verordnung in Tabellenform den Kennzeichnungen der bisherigen Stoffrichtlinien zu. Praktisch ist auch die Gegenüberstellung der alten und der neuen Gefahrenhinweise inklusive Kodierung und Wortlaut. Neuerungen beziehungsweise Änderungen lassen sich auf diese Weise leicht identifizieren.

Gegenüberstellung von alt und neu
Um die Änderungen bei den physikalischen Gefahren deutlich machen zu können, bietet das Bildmaterial grafische Übersichten zur Umstufung an. Bei den Umweltgefahren sind die Neuerungen in einer Tabelle zusammengefasst. Für die Gefährdung der Ozonschicht sind bereits neue Kennzeichnungselemente abgebildet. Eine Änderung der CLP-Verordnung in diesem Bereich ist für die Zukunft geplant.

Bereits Anfang Dezember begann die Übergangszeit zur Umstellung auf die neue europäische CLP-Verordnung. CLP ist das Kürzel für „Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures" und bedeutet übersetzt „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen". Ziel der Verordnung ist ein verbesserter Schutz für Mensch und Umwelt durch einen strenger kontrollierten Umgang mit Gefahrgütern.

Kostenlose Bestellung möglich
Das Poster im DIN A1-Format kann in kleinen Mengen gratis bestellt werden. Interessenten wenden sich in diesem Fall ans:

Informationszentrum der BAuA
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund
Tel.: 0231 9071 - 2071
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Foto: BAuA

Gefahrstoffe: Mehr zum Thema »Gefahrguttransporte: Das ändert sich ab Januar 2011« finden Sie hier >>
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