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Arbeitsschutz | 04.01.2011
| Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln, Richtlinien und BGVR-Schriften – im Jahr 2011 ändert sich viel für Arbeitgeber und Unternehmen – ein Überblick. |
Die Neuregelung der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, kurz der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), ist seit November 2010 beschlossen und die Änderungen seit dem 1. Dezember 2010 in Kraft getreten. Unternehmen müssen seit dem Jahresbeginn ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen und anpassen, wenn notwendig. Weiterhin wird es Mindestanforderungen für das Gefahrstoffverzeichnis geben. Außerdem konnte im Zuge der neuen Gefahrstoffkennzeichnung das ursprünglich eingeführt Schutzstufen-Konzept nicht aufrecht erhalten.
Am 1. Januar 2010 ist auch die nächste Stufe zur Umsetzung des europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen (ADR) in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen vor allem die Einführung eines Entladers, der neue Pflichten und Verantwortlichkeiten erhält. Außerdem gab es Änderungen in den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen, darunter fallen auch die neuen Gefahrgutkennzeichnungen. Unter anderem sind auch die Unfallmerkblätter überarbeitet.
Auch bei den BGVR-Schriften stehen Änderungen und Neuerungen an. Geänderte oder aktualisierte Schriften entnehmen Sie bitte unserem BGVR-Infodienst, der Sie einmal im Monat über die Aktualisierungen benachrichtigt. Der BGVR-Infodienst ist kostenlos. Sie brauchen sich nur unter diesem Link zu registrieren >>
Jeder Arbeitgeber muss ab sofort eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um sicherzustellen, dass die eigenen Mitarbeiter während der Arbeit keinen Gefahren ausgesetzt sind oder sein können. Ansonsten handelt er ordnungswidrig. Werden durch die Gefährdungsbeurteilung Sicherheitsmängel festgestellt, sind diese umgehen zu beheben. Das legen die Änderungen in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fest, die seit Ende Juli 2010 Gültigkeit besitzt.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR, entsprechen seit Beginn 2011 dem aktuellen Stand der Technik. Die ASR sind eine wichtige Arbeitshilfe für die fachgerechte Umsetzung der ArbStättV und helfen Unternehmen etwa bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung oder anderer Sicherheitsmaßnahmen. Die Anwendung ist nicht verpflichtend. Nach und nach werden die Technischen Regeln die Arbeitsstättenrichtlinien ersetzen.
Die herkömmlichen Arbeitsstättenrichtlinien sind auch in 2011 noch gültig. Weil sie jedoch nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen werden sie durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätte ersetzt. Aktuell gibt es 25 noch gültige Richtlinien, die allerdings mit dem Ablauf des Jahres 2012 ihre Gültigkeit verlieren. Im Wesentlichen dienen sie Arbeitgebern als Orientierung, um die allgemeinen Ziele der Arbeitsstättenverordnung umzusetzen.
Am 1. Januar 2011 ist die DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten, die die bisherigen Vorschriften ablöst, mit denen die gesetzliche Unfallversicherung die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit regelt. Fortan sind Unternehmen und Arbeitgeber selbst für die Art und den Umfang der betriebsärztlichen Betreuung verantwortlich. Entsprechende Leistungskataloge, aus denen sich die notwendigen personellen Ressourcen ableiten lassen, dienen dabei als Hilfsmittel.