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Arbeitssicherheit | 17.11.2010
| Immer häufiger kommen Computer in der Produktion zum Einsatz, etwa, um produktionstechnische oder administrative Aufgaben abzubilden. Doch oft genug entsprechen die Geräte nicht den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung, kritisiert eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und gibt Handlungsempfehlungen. |
Die Ursache für die Mängel sieht die Studie vor allem im Verwendungszweck der Arbeitsplätze: Weil diese nur in geringem Maße einem klassischen PC-Arbeitsplatz ähneln, würden sie nicht als Bildschirmarbeitsplätze im Sinn der Bildschirmarbeitsverordnung wahrgenommen. In der Produktion werden die Geräte dafür genutzt, um Maschinen zu steuern oder verwaltungstechnische Aufgaben zu übernehmen. Optimierungsbedarf bestehe »in Bezug auf die Gestaltung des Mobiliars, Platzierung von Monitoren und Tastaturen«, so lautet das Fazit.
Was die Sitzqualität dieser Arbeitsplätze betrifft, sind die Probleme nicht weniger groß. Entweder sei der Beinraum viel zu sehr beschränkt oder gar nicht vorhanden - etwa bei der Nutzung eines Schrankes als PC-Arbeitsplatz. Oder die Stühle seien in einem schlechten bis katastrophalen Zustand: »Mehrfach wurden Stühle vorgefunden, die sicherheitstechnisch nicht mehr akzeptabel waren«, so steht es in der Studie. Vor allem die Bestuhlung in der metallverarbeitenden und der Pharma- beziehungsweise der Lebensmittelindustrie befinden sich in einem sehr optimierungsbedürftigen Zustand. Oft waren Stühle nicht höhenverstellbar oder ließen sich nicht neigen. Oder die Stuhllehnen ließen sich nicht an die Körpergröße anpassen.
Das Ergebnis der Studie ist eindeutig: Weil die Arbeitsplätze in der Produktion nur wenig mit einem klassischen Büroarbeitsplatz gemeinsam haben, werden bei der Gestaltung nur wenige bis gar keine Forderungen der Bildschirmarbeitsverordnung berücksichtigt. Doch durch den demographischen Wandel, also die Tatsache, dass Mitarbeiter immer älter werden, empfiehlt sich das Ausschöpfen des Optimierungspotentials.
Dabei sei es allerdings sinnvoll, die Gestaltungserfordernisse nach Maßgabe der Arbeitsplatztypen zu differenzieren, um sowohl den Anforderungen der Produktion wie auch denen des Gesetzgebers gerecht zu werden. So ähnelte ein Arbeitsplatz zur technischen und wirtschaftlichen Arbeitsvorbereitung und allgemeinen Qualitätskontrolle stärker einem klassischen Büroarbeitsplatz und sollte analog zu diesem gestaltet werden. Ein Arbeitsplatz zur Protokollierung des Arbeitsfortschrittes hingegen müsse auf jeden Mitarbeiter positionierbar sein, da sich die Abläufe in unterschiedlichen Produktionshallen abspielten.
Zur Erhebung: Für die Studie »Bildschirmarbeit in der Produktion« wurden 17 Unternehmen mit insgesamt 172 Arbeitsplätzen untersucht.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin