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Arbeitsschutz | 25.08.2010
Die NanoKommission »Nano-Initiative - Aktionsplan 2010« hat erste Kriterien für eine vorläufige Risikoabschätzung für Unternehmen erstellt.
Wohl kaum ein Thema bewegt derzeit die Gemüter im Technologiebereich so sehr wie der Umgang mit Nanomaterialien. Mit einem Positionspapier zum »Verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien« hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stellung bezogen. Bislang existieren im Arbeitsschutz noch keine gesetzlichen Regungen zu Nanomaterialien. Die von der Bundesregierung eingesetzte inter -disziplinäre NanoKommission »Nano-Initiative - Aktionsplan 2010« hat nach dem Vorsorgeprinzip erste Kriterien für eine vorläufige Risikoabschätzung für Unternehmen erstellt und folgende fünf Prinzipien formuliert:
Die DGUV unterstützt diese Prinzipien und sieht für die Gesetzliche Unfallversicherung Handlungsfelder im Bereich der Sicherheitsforschung zu Mess- und Prüfverfahren, Risikobewertung etc. Gezielte Qualifikationsmaßnahmen der Mitarbeiter sollen die Beratungs- und Überwachungskompetenz erhöhen. Unternehmen sollen mit Informationen unterstützt, der internationale Forschungsaustausch verstärkt werden. Über den Webcode zu dieser Seite können Sie sowohl das Positionspapier der DGUV als auch eine ausführlichere Darstellung der Prinzipien der NanoKommission abrufen.
Quelle: arbeitssicherheit.journal, Ausgabe 6