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Arbeitsschutz | 13.08.2010
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Das 1960 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Kindern und Jungendlichen ist seither mehrfach novelliert und an neue Entwicklungen angepasst worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Broschüre zum besseren Verständnis des Gesetzes herausgegeben. |
Seither wurde das Gesetz mehrfach novelliert und an neuere Entwicklungen angepasst. Die Kernaussage ist aber die gleiche geblieben: Weil Kinder und Jugendliche weniger widerstandsfähig sind als Erwachsene, können sie auch nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden. Zudem bedürfen sie eines besonderen Schutzes. Diese Schutzbedürftigkeit schlägt sich in spezifischen Regelungen unter anderem über Arbeitszeit, Arbeitslage, Urlaubstage, Ruhezeiten und Sicherheitsbestimmungen nieder.
Dieser Schutz ist besonders wichtig. Statistiken zeigen, dass Berufsanfänger beispielsweise im Vergleich zu älteren Beschäftigten ein erhöhtes Unfallrisiko tragen. Sie sind unerfahren, kennen die Abläufe nicht und sind häufig nicht für Probleme der Sicherheit sensibilisiert.
»Im Hinblick auf den demografischen Wandel und den sich schon heute ankündigenden Fachkräftemangel ist es fraglich, ob Betriebe, die den Jugendarbeitsschutz ignorieren, noch lange wettbewerbsfähig bleiben werden«", erklärt Frank Brenscheidt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). »Schon aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Einhaltung des Gesetzes daher sinnvoll. Denn ausgeruhte und gut unterwiesene Mitarbeiter sind seltener krank und insgesamt leistungsfähiger.«