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Thema Arbeitssicherheit.

Fortbildung | 04.06.2010

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz kompakt

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) regelt die technischen Anforderungen an die Sicherheit von Produkten und die Überwachungsmöglichkeiten der Behörden. Um Fachkräften einen kompakten Überblick über die wesentlichen Regelungen zu verschaffen, die für neue und gebrauchte technische Arbeitsmittel und Produkte gelten, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 16. Juni ein Seminar an. Es findet von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der BAuA in Dortmund statt.

Im Seminar werden Herstellern und Lieferanten wie auch Verwendern ihre Pflichten aus dem GPSG verdeutlicht, um ihnen Handlungssicherheit zu ermöglichen. Darüber hinaus wird das ICSMS - ein internetgestütztes, europäisches Informationssystem der Behörden - vorgestellt, das über mangelhafte technische Arbeitsmittel und Produkte informiert. In einer Übersicht werden auch weiterführende Verordnungen zum GPSG angesprochen und wesentliche Inhalte dargelegt wie die Kennzeichnung von Produkten oder die Produkthaftung.

Die Teilnahmegebühr beträgt 150 Euro (Tagungspauschale und Mittagsimbiss). Eine Anmeldung kann über Erhard Kirschke erfolgen, Tel. 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - http://www.baua.de
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