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Unfallverhütung | 11.12.2009

Unfälle geschehen nicht, sie werden verursacht

Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sollte die Leitung des Hotels / Restaurants oder Firma einhalten, denn bei Verstößen steht sie in der Haftung. Als erstes muss man bezüglich der Betriebsgröße differenzieren: Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, eine arbeitssicherheitstechnische Betreuung vorzunehmen. Bei weniger als 10 Mitarbeitern ist zu überlegen, ob nicht gleiche Standards den Betrieb
a) vor vermeidbaren Ansprüchen schützen und
b) unternehmensphilosophisch stärken.

Externe Lösung, teure Lösung: Betreuung durch die Berufsgenossenschaft. Diese Betreuung kann durch einen Ingenieur für Arbeitssicherheit der Berufsgenossenschaft (BGN) durchgeführt werden. Der Vorteil großer Sicherheit geht mit dem Nachteil eines höheren Beitrags einher.

Interne, günstigere Lösung: Fachkraft für Arbeitssicherheit im Hotel / Betrieb. Wenn in einem Hotel / Betrieb ein Haustechniker angestellt ist, kann er von der Berufsgenossenschaft (BGN) zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbildet werden. Dies ist die wirtschaftliche Lösung: der Berufsgenossenschaftsbeitrag ist geringer und der Betrieb hat ständig eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung.

Wichtig ist, dass Aktivitäten dokumentiert werden und zwar in praktischer (1.) und planerischer Hinsicht (2.):

  1. Nachweispflichten

    • Die Berufsgenossenschaft berechnet anhand der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefahrenparameter wie viele Stunden die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Prüfung der Arbeitssicherheit aufwenden muss. Das ist zu dokumentieren (Nachweispflicht an die Berufsgenossenschaft
    • Aufbewahrung der Datenblätter von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
    • Aushang der Unfallverhütungsvorschriften
    • Betriebsanweisungen an Mitarbeiter mit erhöhtem Gefahrenrisiko (Arbeiten mit gefährlichen Flüssigkeiten oder heißen Fett)
    • Betriebsbegehungen mit Dokumentation von erkannten und beseitigten Gefahrenquellen
    • Nachweis über Erste-Hilfe-Kräfte (je nach Anzahl der Beschäftigten)
    • Prüfung der Arbeitsbedingungen (z. B. sind an Waschbecken Einwegtücher vorhanden)
    • Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke
    • Unterweisung von Mitarbeitern, die mit Geräten wie Espressomaschinen oder Aufschnittmaschinen etc. arbeiten
    • Unterweisung der Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten
  2. Erstellung eines Planes für Arbeitssicherheit

    • Arbeitsbedingungen beurteilen: Begehungen durchführen, erkannte Gefahrenquellen beseitigten
    • Arbeitsschutz organisieren: von der Berufsgenossenschaft Informationen einholen, Pflichten definieren
    • Arbeitssicherheit in Planungen bei Umbaumaßnahmen, Renovierungen einbeziehen, Notfallpläne erstellen, vorbeugende Kontrollen durchführen
    • Arbeitsschutz schon beim Einkauf von Produkten und Waren beachten
    • Betriebsärztliche Betreuung sicherstellen (Begehung der Räume durch den Betriebsarzt, Abstellen von Mängel, Abhalten von Sprechstunden in der Firma)
    • Mitarbeiter in Vorschriften unterweisen: Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren

Resümee: Wichtig ist der Kontakt zur Berufsgenossenschaft, eine genaue Übersicht der Gefahrenquellen, die Ergreifung von Präventivmaßnahmen sowie eine Planung der Arbeitssicherheit. Das spart letztendlich Geld und das Haus oder der Betrieb gewinnt an humanem Charakter!

HSI Hotel Suppliers Index Ltd. - http://www.hotelier.de

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