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TRGS

TRGS ist die Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Das Technische Regelwerk umfasst die vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erarbeiteten und beschlossenen Regeln und Erkenntnisse nach Maßgabe des § 21 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung. Der AGS wurde zur Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gebildet.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden seit Januar 2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt und dem Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Arbeitgeber hat die für ihn zutreffenden TRGS bzw. Beschlüsse bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu beachten. Er braucht diese nicht zu berücksichtigten, wenn andere, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Gleichwertigkeit ist in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu begründen. Der Arbeitgeber kann bei Anwendung einer TRGS oder eines Beschlusses davon ausgehen, dass die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung in diesen Punkten eingehalten werden.

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