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Baustelle

Unter einer Baustelle im Sinne von § 1 Abs. 3 BaustellV versteht man einen Ort,an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird, bei dem eine oder mehrere bauliche Anlagen auf Veranlassung eines Bauherrn errichtet, geändert oder abgebrochen werden und die dazu gehörigen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten durchgeführt werden. Besteht ein Bauvorhaben aus mehreren baulichen Anlagen, die in einem unmittelbaren zeitlichen oder auch räumlichen Zusammenhang zueinander stehen und die gemeinsam geplant und zur Ausführung gebracht werden, handelt es sich in der Regel um eine Baustelle. Dies gilt auch dann, wenn eine Aufteilung des Bauvorhabens in unterschiedliche Baulose erfolgt. Eine Aufteilung des Gesamtbauvorhabens, das mit einer großen räumlichen Ausdehnung oder auch langen Bauzeiten ausgeführt wird, kann eine Unterteilung in mehrere Bauvorhaben erfolgen. Dies bedeutet dann aber auch, dass es sich um getrennte Baustellen handelt.

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