Eine Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Als Abonnent haben Sie Zugriff auf sämtliche erschienenen Ausgaben des arbeitssicherheit.journal in der Online-Bibliothek.
» zum Volltextarchiv
Das berufsgenossenschaft-liche Vorschriften- und Regelwerk, mit den Online-Verzeichnissen:BGV, BGR, BGI und BGG
» zum BGVR-Verzeichnis
2. Auflage 2009, 516 Seite(n), kartoniert
Details