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Verhaltensprävention

Anders als die Verhältnisprävention geht die Verhaltensprävention vom einzelnen Mitarbeiter aus. Verhaltensprävention betrifft diePrävention im Hinblick auf das Verhalten des Einzelnen bei und im Zusammenhang mit der Arbeit.

Ziel der Verhaltensprävention ist die am individuellen Menschen selbst ansetzende Vermeidung und Minimierung bestimmte gesundheitsriskanter Verhaltensweisen und psychischer Belastungen. Dementsprechend zielen Maßnahmen der Verhaltensprävention auf die Förderung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen ab und richten sich vorwiegend an Personen.

Zu den Maßnahmen zur Verhaltensprävention gehören insbesondere
  • Informations- und Aufklärungsmaßnahmen

Beispiele:

  1. Informationsveranstaltungen zur Verhaltensprävention
  2. Veröffentlichungen zu Gesundheitsthemen
  3. Gesundheitssprechtage
  • Maßnahmen zur Vermittlung von Bewältigungstechniken zur Verhaltensänderung

Beispiele:

  1. Bewegungsprogramme
  2. Entspannungstechniken
  3. Ernährungskurse
  4. Nichtraucherseminare
  5. Anti-Stress-Programme

Maßnahmen der Verhaltensprävention sind neben Maßnahmen der Verhältnisprävention häufig Bestandteil einer umfassenden betrieblichen Gesundheitsförderung.

Trotz zunehmender Bedeutung der Verhaltensprävention gibt es bislang keine umfassenden Rechtsgrundlagen zur Verhaltensprävention.

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