A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Verantwortliche Personen

Die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen tragen eine hohe Verantwortung. In erster Linie ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb verantwortlich.

Neben dem Arbeitgeber sind weitere Personen für die Erfüllung der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich. Dazu gehören nach § 13 Abs. 1 ArbSchG

  • ein gesetzlicher Vertreter des Arbeitgebers (z.B. Insolvenzverwalter),
  • das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person (z.B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG),
  • der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft (z.B. Gesellschafter einer OHG, Komplementär einer KG),
  • Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse (z.B. Betriebs-, Unternehmens- und Dienststellenleiter) sowie

Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, seine Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz zu delegieren. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ergibt sich aus§ 13 Abs. 2 ArbSchG. Danach kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

Aufgrund der vorgeschriebenen Eignung und Qualifikation bieten sich vor allem die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragte für die arbeitsschutzbezogene Pflichtendelegation an. Trotz dieser Delegation bleibt der Arbeitgeber aber verantwortlich für eine ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung dieser Personen.

Volltextarchiv Journal
Arbeitssicherheit Bibliothek

Als Abonnent haben Sie Zugriff auf sämtliche erschienenen Ausgaben des arbeitssicherheit.journal in der Online-Bibliothek.

» zum Volltextarchiv

BGVR-Verzeichnis
BGVR-Verzeichnis

Das berufsgenossenschaft-
liche Vorschriften- und Regelwerk, mit den
Online-Verzeichnissen:
BGV, BGR, BGI und BGG

» zum BGVR-Verzeichnis

Anzeige
EMPFEHLUNG

Ingenieurmethoden im Brandschutz

2. Auflage 2009, 516 Seite(n), kartoniert

Details