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Technischer Arbeitsschutz

Der technische Arbeitsschutz bildet den Kernbereich des Arbeitsschutzes. In Abgrenzung zum sozialen Arbeitsschutz befasst sich der technische Arbeitsschutz allgemein mit der Abwehr von arbeitsbedingten Gefahren durch angewandte Technik für Leib und Leben der Beschäftigten.

Zum technischen Arbeitsschutz gehören insbesondere die Bereiche:
  • Sicherheit von gefährlichen Anlagen,
  • Schutz vor schädlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz,
  • Gerätesicherheit,
  • Organisation der Arbeitssicherheit in den Betrieben.

Wichtige Gesetze und Verordnungen zum technischen Arbeitsschutz sind beispielsweise

  • das Arbeitsschutzgesetz,
  • das Arbeitssicherheitsgesetz,
  • die Arbeitsstättenverordnung,
  • die Betriebssicherheitsverordnung,
  • die Bildschirmarbeitsverordnung,
  • die Baustellenverordnung,
  • die Lastenhandhabungsverordnung,
  • die Gefahrstoffverordnung oder
  • das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

Neben den Gesetzen und Verordnungen gibt es weitere Regelungen, wie z.B. die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Darüber hinaus existieren noch technischen Regelwerke, die die gesetzlichen Vorschriften ergänzen und konkretisieren (Technische Regeln für Gefahrstoffe), die DIN-Normen (Deutsches Institut für Normierung), VDE-Bestimmungen (Verband Deutscher Elektrotechniker) und ähnliche Regelwerke.

Der Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Normen des technischen Arbeitsschutzes verpflichtet. Die Einhaltung der Normen wird durch die Gewerbeaufsichtsämter, aber auch von den Berufsgenossenschaften überwacht.

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