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Sozialer Arbeitsschutz

Zum Arbeitsschutz gehört neben dem technischen Arbeitsschutz auch der soziale Arbeitsschutz. Der soziale Arbeitsschutz umfasst
  • spezielle Schutzrechte von besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmergruppen, wie beispielsweise Jugendliche (Jugendarbeitsschutz), werdende und stillende Mütter (Mutterschutz), Schwerbehinderten usw. vor den für ihre jeweilige körperliche Konstitution spezifischen Gefahren des Arbeitsplatzes schützen und

Der soziale Arbeitsschutz ist vor allem in folgenden Gesetzen geregelt:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches u.a. die höchstzulässigen werktäglichen Arbeitszeiten und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen regelt.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), welches u.a. den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre vor Überforderung und Schädigung ihrer Gesundheit durch Gefahren am Arbeitsplatz regelt.
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG), welches den Sonderschutz für werdende und stillende Mütter regelt.
  • Heimarbeitsgesetz (HAG), welches Schutzvorschriften für in Heimarbeit Beschäftigten beinhaltet.
  • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), welches die Rehabilitation und Teilhabe behinderten Menschen und den besonderen Schutz der Schwerbehinderten regelt.
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