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Pflichten des Arbeitgebers

Das ABC der Handlungsfelder des Arbeitsschutzes reicht von "A" wie Anforderungen an die Gestaltung (Ergonomie) bis "U" wie Unterweisung. Hieraus ergibt sich die nachstehende Übersicht, die mit entsprechenden Bezügen und Verweisungen dem neuen Arbeitsschutzrecht noch mehr Transparenz gibt.

Im Einzelnen hat der Arbeitgeber folgende Themenfelder zu beachten:
  • Anforderungen an die Gestaltung
  • Ärztliche Betreuung
  • Bereitstellung und Benutzung
  • Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Instandhaltung
  • Koordinierung und Zusammenarbeit
  • Kostenpflicht
  • Planung
  • Übertragung von Aufgaben
  • Unterrichtung und

Aus der Multiplikation der Normen mit Anzahl der Handlungsfelder ergibt sich das Maximum dessen, was der Arbeitgeber im Arbeitsschutz zu leisten hat.

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